Einvernehmliche Scheidungen – Ein Interview mit einem Rechtsanwalt für Familienrecht


Nicht alles währt für die Ewigkeit, Beziehungen gegen auseinander, und Paare trennen sich. Doch wie läuft das sogenannte „Ende“ ab? Was wissen wir eigentlich über Scheidung? Der Anwalt Niklas Clamann ist auf Familienrecht spezialisiert, und hat uns in einem Interview verraten, wie eine einvernehmliche Scheidung eigentlich abläuft.

Unser Interviewpartner ist Niklas Clamann und bietet auf seiner Homepage eine Onlinescheidung an, unabhängig vom Wohnort ist, und demnach kostensparend ist. Im Interview erzählt er euch mehr zum Thema „einvernehmliche Scheidung“.

Herr Clamann, sie sind auf Familienrecht spezialisiert. Wenn ich mir vorstelle, womit Sie täglich konfrontiert sind, sind das nicht gerade die schönen Seiten des Familienlebens: verletzte Gefühle, viele Tränen, Streit um den Unterhalt, das Sorgerecht und das eheliche Vermögen, bergeweise Akten. Verliert man da nicht den Glauben an eine glückliche Familie?

Nein, den verliert man glücklicherweise nicht. Tatsächlich führen die wenigsten meiner Mandant:innen ihre Scheidung als hollywoodreifen Rosenkrieg. Zwischen der Trennung und der Scheidung muss grundsätzlich das Trennungsjahr eingehalten, also Tisch und Bett ein Jahr lang voneinander getrennt werden. Meistens ist der größte Trennungsschmerz in dieser Zeit schon abgeklungen und die Gemüter sind nicht mehr so erhitzt wie direkt nach der Trennung. Auch, wenn es zu Uneinigkeiten bei einzelnen Punkten kommen kann, handelt es sich bei den meisten dann um einvernehmliche Scheidungen. Die führen zwar auch zu dicken Akten, aber bedeuten trotzdem deutlich weniger Stress für alle Beteiligten.

Können Sie das näher erklären? Also: Was macht eine einvernehmliche Scheidung aus?

Die absolute Grundvoraussetzung einer einvernehmlichen Scheidung ist, dass beide Ehegatt:innen sich einig sind, dass sie geschieden werden wollen und das eben angesprochene Trennungsjahr hinter sich gebracht haben. Selten kommt es vor, dass sich eine:r von beiden partout der Scheidung verweigert. Das liegt dann am ehesten daran, dass die Liebe einseitig noch so stark ist, dass man die Ehe noch nicht aufgeben will. Aber auch Repressalien à la „Wenn du nicht mit mir verheiratet sein willst, sollst du auch keine:n andere:n heiraten können“ können hier eine Rolle spielen. In diesen Fällen kann sich das „Trennungsjahr“ sogar bis zu drei Jahren ausdehnen. Erst dann geht das Gericht unwiderleglich davon aus, dass die Ehe gescheitert ist. Für diese Fälle kommt eine einvernehmliche Scheidung nicht in Betracht.

Sind sich beide einig, dass sie geschieden werden wollen, muss auch noch Einigkeit über das Wie bestehen. Die wesentlichen Punkte hier sind Unterhaltszahlungen, die Aufteilung von Vermögen und Hausrat und das Sorge- und Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder. Dabei ist nicht erforderlich, dass am heimischen Küchentisch alle Fragen geklärt wurden und man gemeinsam mit einer perfekt gefassten Scheidungsfolgenvereinbarung beim Anwalt erscheint. Vielmehr geht es um die Bereitschaft, miteinander zu reden und gemeinsam faire Regelungen zu finden. Dabei gibt es eine Vielzahl von Unterstützungsangeboten, die allesamt günstiger und/oder harmonischer zu einer Lösung führen, als der Weg vor das Gericht. Allgemein können zum Beispiel Mediator:innen, Anwält:innen oder unabhängige Beratungsstellen weiterhelfen, für Fragen zu den Kindern auch das Jugendamt.

Und welche Vorteile hat die einvernehmliche Scheidung?

Wie angedeutet, bedeutet eine einvernehmliche Scheidung vor allem weniger Stress. Vornan stehen hier die Eheleute: Eine Trennung geht immer einher mit dem Ende des alten und dem Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Ist bei einem Paar vorab alles geklärt, dauert der Termin vor Gericht noch ca. fünfzehn Minuten und sie können als geschiedene Leute und mit geklärten Verhältnissen den Saal verlassen. Erscheint ein Paar dagegen mit völlig verhärteten Fronten vor Gericht und ist zu keiner Einigung bereit, zieht sich das Scheidungsverfahren in die Länge. Dann gibt es Termin um Termin, bevor die Scheidung endlich abgeschlossen werden kann. Dass dieser Schwebezustand voller Streit über Monate oder sogar Jahre hinweg die Nerven zermürben kann, liegt auf der Hand.

Weniger Stress für die Eheleute bedeutet lapidar gesagt auch weniger Arbeit für die Anwält:innen und das Gericht. Daraus folgt dann eine günstigere Scheidung. So reicht es, wenn alle Punkte untereinander geklärt werden können, grundsätzlich aus, nur eine:n Anwält:in zu beauftragen und sich die Kosten zu teilen. Außerdem kann vom Gericht wegen der Einfachheit des Verfahrens der Gegenstandswert um bis zu 30 % verringert werden, wenn man einen entsprechenden Antrag stellt. Damit kann die Scheidung um einige tausend Euro günstiger werden.

Und schließlich werden die Kinder geschont. Ich sehe bei meinen Mandant:innen leider immer wieder, wie sie versuchen, die Scheidung auf dem Rücken der Kinder auszutragen. Da soll der Ex-Mann für den Seitensprung mit dem Entzug des Umgangsrechts bestraft werden oder der Ex-Frau das Sorgerecht entzogen werden, weil sie sich für die Trennung entschieden und damit „die Familie kaputtgemacht“ hat. Solche Machtspielchen sorgen dafür, dass die Kinder in das Verfahren eingebunden und vor Gericht angehört werden, ohne dass es für diese Belastung einen rationalen Grund gibt.Wenn die Eltern dagegen gemeinsam erörtern, was das Beste für ihre Kinder ist und ihre Regelungen zum Umgangs- und Sorgerecht daran ausrichten, ist das für das Wohlbefinden und die Entwicklung der Kinder erheblich gesünder.

Also lohnt sich eine einvernehmliche Scheidung eigentlich immer?

Jein. Einvernehmliche Scheidungen eignen sich für Paare, die sich auf Augenhöhe begegnen und zu Kompromissen bereit sind. Es gibt immer auch Ausnahmen, in denen die Zerwürfnisse so stark wiegen oder das Machtgefälle so groß ist, dass die Scheidungsfolgen ohne Anwält:innen und gerichtliche Entscheidungen gar nicht vernünftig vereinbart werden können. In diesen Fällen sollte nicht eine:r um des scheinbaren Frieden oder der geringeren Kosten Willens auf alles verzichten, was ihm oder ihr zusteht.

Sie haben die Kinder und das Umgangs- und Sorgerecht angesprochen. Worin besteht denn der Unterschied?

Häufig werden Umgangs- und Sorgerecht miteinander vermischt, aber eigentlich handelt es sich um ganz unterschiedliche Rechte. Das Umgangsrecht meint die Möglichkeit, mit dem Kind umzugehen. Also es regelmäßig zu sehen, den Kontakt zu pflegen, eine Bezugsperson für das Kind zu sein. Hier sind die Eltern recht frei in der Gestaltung. Beim Sorgerecht dagegen geht es um sogenannte Personen- und Vermögenssorge für das Kind. Der oder die Sorgeberechtigte kann und muss dabei das Kind materiell versorgen und verbindliche Entscheidungen für es treffen. Dazu gehören zum Beispiel schulische Belange oder ärztliche Behandlungen.

Man kennt ja die Diskussion gemeinsames Sorgerecht vs. geteiltes Sorgerecht. Aber wenn Sie sagen, dass die Eltern frei in der Gestaltung des Umgangsrechts sind, was meinen Sie damit?

Wie viel Zeit ein Trennungskind mit den Elternteilen verbringt, muss immer individuell ausgehandelt werden. Hier haben sich mit der Zeit verschiedene Umgangsmodelle herausgebildet, die an die jeweilige Situation angepasst werden können.

Können Sie einige dieser Umgangsmodelle vorstellen?

Natürlich. Der bekannte „Klassiker“ ist das Residenzmodell. Das Kind wohnt bei einem Elternteil und besucht den anderen Elternteil regelmäßig. Dieses Modell wird in Deutschland am häufigsten gewählt und in der Regel so praktiziert, dass das Kind bei der Mutter lebt und den Vater jedes zweite Wochenende sieht. Die Feiertage, besonders Ostern, Weihnachten und Geburtstage, werden dann hälftig aufgeteilt. Dadurch hat das Kind eine „besondere Zeit“ mit beiden Elternteilen.

Wenn sich die Eltern noch gut verstehen und keine neuen Partner:innen haben oder der/die Andere mit diesen besonders gut zurechtkommt, werden die Feiertage auch manchmal gemeinsam begangen. Der Erfahrung nach entscheiden sich für dieses Modell Paare, die auch in ihrer Ehe das klassische Familienleben gewohnt waren: Die Mutter kümmert sich um das Kind und ist seine Hauptbezugsperson. Der Vater kann dann meist beruflich bedingt gar nicht die Zeit aufbringen, die eine dauerhafte Betreuung eines Kindes im eigenen Haushalt erfordern würde.

Eine andere Möglichkeit ist das Wechselmodell. Hier teilen die Eltern die Zeit zumindest annähernd hälftig auf. Das Kind kann zum Beispiel zwei Wochen beim Vater, dann wieder zwei Wochen bei der Mutter leben. Damit sind beide Elternteile gleich stark an der Entwicklung des Kindes beteiligt, das Kind hat zwei Orte, die es als „zuhause“ ansieht. Hier braucht es aber bei der Erziehung eine einheitliche Linie, die beide Eltern verfolgen. Man stelle sich ein zwölfjähriges Kind vor, das beim Vater zwei Wochen lang um 20.30 Uhr schlafen geht, die Süßigkeiten rationiert bekommt und bei dem auf die Altersfreigabe FSK 12 im Medienkonsum geachtet wird. Gelten all diese Regeln in den nächsten zwei Wochen bei der Mutter nicht, sorgt diese Uneinheitlichkeit beim Kind für Verwirrung. Auch der Satz „Aber bei Mama darf ich das!“ und damit einhergehender Streit zwischen den Elternteilen wird nicht lange auf sich warten lassen. Gerade bei diesem Modell ist die Kommunikation zwischen den Geschiedenen also essentiell.

Dann gibt es noch einige wenig bekannte Modelle. Hierzu gehört das Nestmodell, bei dem das Kind einen festen Wohnort hat, in den die Eltern abwechselnd einziehen. Insofern kann es mit einem umgedrehten Wechselmodell verglichen werden. Für das Kind ergibt sich hier der Vorteil, dass es seine gewohnte Umgebung nicht verlassen muss. Der Weg in die Schule oder in den Kindergarten ist immer derselbe, die Freunde aus der Nachbarschaft sind stets verfügbar und das Lieblingskuscheltier kann nicht beim anderen Elternteil vergessen werden. Allerdings bedeuten diese Vorteile gleichzeitig Nachteile für die Eltern. Der Stress des regelmäßigen Wechsels liegt bei ihnen. Im „Nest“ herrscht weniger Privatsphäre, man weiß immer, dass der oder die Ex-Partner:in sich einige Tage später (möglicherweise mit dem oder der neuen Partner:in) in denselben Räumen aufhalten wird, dieselben Schränke und Gegenstände benutzen wird. Auch finanziell kann dieses Modell eine Belastung sein, braucht es in der Regel ein „Nest“ und je eine Wohnung pro Elternteil.

Welches dieser Umgangsmodelle würden Sie wählen?

Das kann ich so pauschal nicht beantworten. Alle Modelle haben ihre Vor- und Nachteile und müssen auf die konkrete Familie angepasst werden. Ist das Kind etwa schulpflichtig und die Eltern wohnen weit voneinander entfernt, ist das Wechselmodell praktisch unmöglich, weil der Schulweg viel zu lang würde. Auch das Alter des Kindes spielt eine Rolle. Ein Kleinkind kann nicht in den Zug gesetzt werden und 300 km allein fahren, um einen Elternteil im Rahmen des Residenzmodells über das Wochenende zu besuchen. Im Teenageralter ist das etwas anderes. Letztlich müssen die Eltern diese Entscheidung gemeinsam und im Interesse des Kindes treffen. Auch dafür kann man Hilfe von Beratungsstellen in Anspruch nehmen.

Können Sie Paaren, die sich vor oder im Scheidungsprozess befinden, einen abschließenden Tipp geben?

Dafür würde ich gern Ihre Eingangsfrage aufgreifen: Sie wollten wissen, ob ich den Glauben an eine glückliche Familie verloren habe. Bei meinen Mandant:innen sehe ich immer wieder glückliche Familien, auch wenn sie nicht (mehr) dem klassischen Bild entsprechen. Allerdings kann eine Scheidung auch das Ende einer unglücklichen Ehe und eine glückliche Zukunft für jedes einzelne Familienmitglied bedeuten. Ich kann Scheidungswilligen nur raten, sich das vor Augen zu führen und durch Kooperations- und Kompromissbereitschaft selbst einen Teil dazu beizutragen.

Danke für das Interview, Herr Clamann!

Falls ihr gerade in einer Trennung steckt und nach Unterstützung sucht, könnt ihr gern auf seiner Seite vorbeischauen! Vielleicht ist das Online-Format auch bequemer für euch?

Liebe Grüße,

Béa

Zur Transparenz, wie immer: Dies ist keine Werbung, wir erhalten keine Vergütung – nur dieses smarte Infos für euch als wertvoller Content. 

 

Mounia
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Ich - 25 Jahre alt, Studentin, Kinderanimateurin, begeisterte Hobbyköchin und abenteuerlustig! Meine absolute Leidenschaft ist das Schreiben und Festhalten von Momenten.

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14 Kommentare

Jim
Antworten 30. November 2022

Ich habe noch nie von der einvernehmlichen Scheidung gehört. Toll, dass hier im Beitrag so viel darüber gesprochen wird. Gerne würde ich noch mehr von einem Anwalt für Familienrecht erfahren.

Kim
Antworten 14. Dezember 2022

Dass das Trennungsjahr einen so großen Unterschied macht hätte ich nicht gedacht. Das ist aber durchaus sinnvoll. Muss den bei jeder Scheidung ein Anwalt dabei sein?

Will Niemer
Antworten 14. Januar 2023

Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidungen. Ich suche einen passenden Rechtsanwalt für Familienrecht. Es ist interessant, dass nach drei Jahren Trennung das Gericht unwiderleglich davon ausgeht, dass die Ehe gescheitert ist.

Anni
Antworten 25. Februar 2023

Glückliche Familien können sehr divers sein. Ich finde die Unterstützung von einem Anwalt für Familienrecht während der Scheidung aber sehr hilfreich. Oft ist das die erste Person an die man sich wendet.

Elsa Horneke
Antworten 16. März 2023

Vielen Dank für diesen interessanten Beitrag! Mein Ex-Mann und ich haben uns schneiden lassen. Dank unseres Anwalts für Scheidungen war der Scheidungsprozess nicht stressig. Ich denke, ein großer Vorteil war auch, dass die Scheidung einvernehmlich war. Danke für den Artikel!

Chris
Antworten 20. Mai 2023

Ein Rechtsanwalt für Scheidung kann eine rechtliche Beratung und Unterstützung bieten. Die Expertise des Anwalts erleichtert den Scheidungsprozess. Wie kann ein Rechtsanwalt bei der Vermögensaufteilung helfen?

Timon Müller
Antworten 21. Mai 2023

Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Ich suche einen Rechtsanwalt für Scheidung. Interessant, dass man die Scheidung um einige tausend Euro günstiger werden lassen kann.

Lara
Antworten 30. Mai 2023

Eine Scheidung ist sicherlich für niemanden ein freudiges Ereignis. Doch manche Partnerschaften sind nun mal nicht für die Ewigkeit gemacht und da tut es gut, über eine einvernehmliche Scheidung zu lesen. Sollte ich selbst eines Tages an diesem Punkt stehen, würde ich mir auch wünschen, mich im Guten von meinem Partner scheiden lassen zu können.

Anna
Antworten 11. Juni 2023

Eine einvernehmliche Scheidung gibt es nicht jeden Tag. Der Prozess einer einvernehmliche Scheidung ist vielleicht etwas einfacher als bei anderen Scheidungen. Ich kann mir vorstellen, dass man aber trotzdem nicht auf einen Anwalt für Familienrecht verzichten möchte.

Till
Antworten 20. Juni 2023

Einvernehmliche Scheidungen sind wahrscheinlich eher die Ausnahme. Trotzdem ist es schön, wenn sich ein Ehepaar in Bezug auf Kinder einigen kann. In anderen fällen kann ein Fachanwalt für Familien recht natürlich aushelfen.

Maria Schwarz
Antworten 20. Juni 2023

Danke für den informativen Blog. Mir persönlich sagt das Wechselmodell von allen Modellen am meisten zu. Ein Kind sollte das Recht haben, beide Elternteile gleich oft zu sehen. Da ich mich von meinem Mann nun scheiden will, wende ich mich morgen an einen Fachanwalt für Familienrecht.

Dina
Antworten 21. Juli 2023

Ich dachte, dass bei jeder Scheidung ein Rechtsanwalt mit im Spiel ist. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann braucht es bei einer einvernehmlichen Scheidung manchmal gar kein Rechtsanwalt. Wie definiert sich denn eine einvernehmliche Scheidung?

Katrin Hegedorn
Antworten 3. August 2023

Mein Mann und ich wollen auch eine einvernehmliche Scheidung, um uns und den Kindern Stress zu ersparen. Wir haben uns einen Anwalt für Familienrecht genommen, über den ein Großteil der Kommunikation läuft, sodass wir nicht streiten müssen. Ich denke, so ist es am besten für alle.

Alex Zaraki
Antworten 6. August 2023

Mein Bruder und seine ehemalige Frau hatten auch eine einvernehmliche Scheidung mit einem Anwalt durchgeführt. Grund hierfür waren die Kinder und sie haben sich für das Wechselmodell entschieden! Heutzutage sind alle glücklich mit der Situation, auch wenn die Ehe gescheitert ist.

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