Wie meine zwei Kiez-Apotheken… (geändert) mir einfach nicht geholfen haben


Vorneweg möchte ich das Gesetz zitieren (Nachtrag vom 26.01):

(1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.

Update 2023: Inzwischen hat „meine“ Apotheke, die ich hier mit Freude und Stolz doch wieder nenne und verlinke: Schönhauser Apotheke ein komplettes Rebranding durchgeführt und bietet fantastisch kundenfreundliche, digitale Dienstleistungen an. Sie ist wieder meine Stammapotheke, wir haben alles geklärt und ich fühle mich als Kundin verstanden und willkommen.

Die andere Apotheke gibt’s nicht mehr.

Und das war mein Erlebnis von damals:

Gestern hatte ich eine echt doofe Situation: Meine Anti-Baby-Pille war am Abend davor aus, ich musste die Einnahme Abends unbedingt fortsetzen… Kennt ihr. Das versprochene Rezept von meinem Frauenarzt, das per Post hätte eintreffen sollen, war nicht da. Ich ging zu zwei Apotheken in meiner Nähe, namentlich (geändert): Apotheke A  und Apotheke B

In der Apotheke A (Name gelöscht) wähnte ich mich als Stamm-Kundin. Ich löse meine Rezepte hier seit über 10 Jahren ein und schlug vor, dass ich eine komplette 6-Monatspackung bezahle (ca. 80 Euro), aber nur eine einzige Tablette für die heutige Einnahme erhalte und den Rest auslöse mit dem Originalrezept, das dann hoffentlich in der Post ist. Die Apotheken-Angestellten bestanden auf ein Rezept. Zur Not ginge auch gefaxt, wenn auch sehr ungern. Ich versuchte, die Praxis zu erreichen, die war aber in der Mittagspause und ich hatte einen Termin, bei dem ich in 10 Minuten hätte erscheinen sollen…. Ich fragte, ob meine früheren Käufe nicht dokumentiert wären. Der Blick in den Computer zeigte der Apothekerin, dass ich wirklich Stammkundin bin und tatsächlich das Präparat seit einigen Jahren kaufe. Trotzdem, ohne Rezept gehe gar nichts, so die Regel. Ich ging unverrichteter Dinge raus und versuchte es in der nächsten Apotheke, die näher dran war an der Straßenbahn, die mich zum Termin hätte bringen sollen.

In der Apotheke B (Name gelöscht) wollte man mir helfen, leider nur theoretisch: Der zuständige Mitarbeiter telefonierte mit der Sprechstundenhife meiner Ärztin (inzwischen war die Pause vorbei). Er lies sich das Rezept faxen und rief noch mal in der Praxis an als Gegencheck. Zum Schluss wollte sich noch ein OK telefonisch bei Chef einholen… der „Kommando zurück“ sagte und anordnete, mir nicht mal eine Tablette vom Medikament auszuhändigen. Nach 20 Minuten hatte ich wieder nix in der Hand. Man erzählte mir, dass ich vielleicht ein Mystery-Shopper sein könnte, der sie anschließend verklagt. Aha. Ich fragte, was man denn so mit einer einzigen Tablette so Ungesetzliches anstellen könne. Sie sagten, es gehe ums Prinzip. Und außerdem können sie nichts machen, wenn der Chef so entscheidet. Ich ging schnaubend, dass ich Lust hätte, schwanger zu werden und sie auf Alimente zu verklagen… (das würde euch Spaß machen, nicht?)

Ganz ehrlich, liebe Leute, wenn das der örtliche Einzelhandel mit dem persönlichen Verhältnis zum Kunden ist…. dann gönne ich den Online-Apotheken den Erfolg. Da bin ich vielleicht nur eine Nummer in der Kundendatei und bekomme nur das, was im Rezept steht, aber wenigstens zum günstigen Preis. Fair enough! Doch von meiner Apotheke, die mich seit Jahren kennt und viel an mir verdient hat, erwarte ich selbstverständlich Unterstützung in Notlagen. Wenn meine Kiez-Apotheke nur noch bürokratisch agiert und nicht auf nachvollziehbare Bedürfnisse achtet, brauche ich sie nicht.

Versöhnt hat mich übrigens eine andere Apotheke, wo ich mein Präparat später gekauft habe. Es war kein Problem mit meinem Fax-Rezept und Rücksprache mit der Praxis, weil es ein gültiges Dokument sei. Ich wurde schnell, sympathisch und unkompliziert bedient. Die sind aber leider nicht in meiner Nachbarschaft – sondern viel zu weit weg.

Update / Richtigstellung nach vielen Antworten und fairen Diskussionen (so lerne ich auch dazu):

> Ja, es war meine Schusseligkeit, mich nicht rechtzeitig ums Rezept gekümmert zu haben – allerdings hat die Post ihr Übriges getan und 4 Tage für etwas gebraucht, was normalerweise nur ein Tag dauert. 

> Die erste Apotheke hätte sich mit Fax und Rücksprache in der Praxis zufrieden gegeben – ich hatte es nur eilig und bin weiter gezogen. 

> Von einer Online-Apotheke würde ich weder ein persönliches Verständnis noch etwas anderes erwarten, als auf Rezept zu liefern

> Ich war sehr frustriert, als ich diesen Artikel schrieb – und danke allen, die mit guten und sachlichen Argumenten eine andere Position eingenommen haben. Das ist fair und gut. Einen einzigen Kommentar habe ich nicht frei geschaltet, wegen einer allzu deftigen Sprache. Passt hier nicht. Allen anderen danke ich ausdrücklich, mir auch Kontra zu geben mit gutem Grund und dem Gesetz an ihrer Seite. 

> In Sache Gesetz war der Link http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=55822 interessant, denn es scheint, dass es hier um Wettbewerbsrecht und nicht um Patientenwohl geht. Aber ich mag mich irren, ich bin kein Jurist.

Und noch ein Update vom 25.01:

> Ich dachte nicht, dass ich mit meinem kleinen Kreativ-Blog so eine Aufruhr in den Apotheker-Kreisen verursache.
Die Apotheke, die mir geholfen hat, hat sich gewissentlich und genau mit der Praxis abgesprochen und sorgfältig sichergestellt, dass tatsächlich eine ärztliche Verordnung vorliegt, also ein Rezept, der noch unterwegs war, aber dennoch existiert. Ich hatte auf jeden Fall den Eindruck, dass ich ein Gegenüber hatte, der sich mit Sachverstand meiner Situation annimmt, mich nicht als möglicher Verbrecher oder Mystery-Shopper hinstellt, sondern als Patient in einer Notsituation (wenn auch selbst verursacht).
Ich hatte den Eindruck, dass ich als ganzer Mensch wahrgenommen und gesehen werde – genau das, was ich von qualifiziertem medizinischem Personal erwarte. Inzwischen habe ich auch noch ein Originalrezept vorgezeigt.
Welche auch immer diese Apotheke war, sie hat kein Medikament ohne Rezept herausgegeben – das Rezept existiert mit Datum vom 18.01.2016 und mein Arzt würde das jederzeit bestätigen. Mit erneutem Blick auf das Gesetz (s.o.) habe ich den Eindruck, dass sich diese Apotheke absolut korrekt verhalten hat. 
> Ich entschuldige mich allerdings bei den jeweiligen Apotheken, dass ich sie ursprünglich namentlich genannt habe. Das war nicht fair und das tut mir Leid! 
> Am liebsten wäre es mir, wenn nicht die Gesetzesreiterei, sondern Sachverstand und Helfen des Kunden im Vordergrund bei der weiteren Diskussion stehen würden. Ich wünsche mir also nicht eine Verhärtung der Gesetze, sondern eher das Gegenteil. Wer Ideen hat, wie meine Öffentlichkeitswirksamkeit dies fördern kann, dann bin ich gern dabei mit einem weiteren Beitrag. Selbstverständlich erwarte ich nicht, dass Apotheken gegen gültige Gesetze verstoßen – sondern, dass sie mit ihrem Fachwissen beitragen, mir als Patienten diese Gesetze sinnvoll zu vermitteln und darauf einwirken, die Gesetze im Sinne der Menschen zu verändern.

Am schönsten finde ich in den Kommentaren den Beitrag von Pharmama in der Schweiz mit dem Fazit:

„Es wird Zeit, den Apothekern wieder etwas mehr zuzutrauen und ihnen mehr Mitspracherecht im Gesundheitssystem zu geben – sie nicht nur als Handlanger der Krankenkassen anzusehen, sondern als das, was sie sind: als Medizinalpersonen der ersten Stunde – die mit der besten Zugänglichkeit für die Bevölkerung.“

Update vom 12. Februar 2016:

Antwort von der Apothekenkammer Berlin im Originallaut:

„Sehr geehrte Frau Beste,
bei dem Fall des § 4 Abs. 1 AMVV handelt es um eine Ausnahme von den strengen formalen Anforderungen an ärztliche Verschreibungen, wenn es sich um eine Notfallversorgung handelt.
Tatbestandsmerkmal ist, dass „die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub erlaubt“. Nur unter dieser engen Voraussetzung ist eine Abweichung von dem Erfordernis der im Original vorzulegenden schriftlichen ärztlichen Verordnung möglich. Der Gesetzgeber hat eine Güterabwägung getroffen: Bei einem Festhalten an den allgemeinen Vorschriften der AMVV mit der Folge einer verspäteten Anwendung des Arzneimittels wäre der Schaden größer als das Risiko, das mit einer Abgabe nach § 4 Abs. 1 AMVV verbunden ist.
Außerdem muss sich der Apotheker Gewissheit über die Identität der verschreibenden Person verschaffen. D. h., er muss sicher sein, wer der Verordnende ist und dass dieser Arzt ist.
Wenn diese beiden Voraussetzungen gegeben sind, darf der Apotheker das Arzneimittel abgeben.“

Mit freundlichen Grüßen
APOTHEKERKAMMER BERLIN
Rainer Auerbach
Geschäftsführer
Littenstraße 10, 10179 Berlin

Die dritte Apotheke war auch die einzige, die mich fragte, was passiert, wenn ich die Einnahme unterbreche. Und es gibt einen Grund, warum ich genau dieses Präparat ohne Einnahmepause von meinem Arzt verschrieben bekommen habe – schönen Gruß an alle hier, die mir klar machen, dass eine Antibabypille nur ein Spaßprodukt ist. Ich bleibe nach wie vor der Überzeugung, dass ich in dieser Apotheke die einzig fachlich und juristisch richtige Handhabung erfahren habe.

P.P.S Dieser Tweet hat mich beeindruckt – und ist meiner Meinung nach die beste Antwort auf alle, die mich in über 130 Kommentaren versucht haben zu belehren, wie sehr ich im Unrecht war, mich zu ärgern.

Béa Beste
About me

Schulgründerin, Mutter, ewiges Kind. Glaubt, dass Kreativität die wichtigsten Fähigkeit des 21. Jahrhunderts ist und setzt sich für mehr Heiterkeit beim Lernen, Leben und Erziehen ein. Liebt Kochen, reisen und DIY und ist immer stets dabei, irgendeine verrückte Idee auszuprobieren, meist mit Kindern zusammen.

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131 Kommentare

Marc
Antworten 22. Januar 2016

Die Apotheke sind heutzutage keine Ausnahme, die Kategorien der Gelben-Seiten könnte ich kopieren/hier einfügen - leider.
Da kann man wirklich nur die Konsequenz ziehen und mit den Füssen abstimmen = anderweitig kaufen.

Krokomama
Antworten 22. Januar 2016

Notlage hin oder her, ein Apotheker, der rezeptpflichtige Arzneimittel ohne Rezept herausgibt, kann seine Approbation verlieren und damit auch seine Betriebserlaubnis zum Führen einer Apotheke. Natürlich kannst du auch online bestellen, aber auch das musst du mit Originalrezept und rechtzeitig. Wenn du das Einlösen verpennst, hilft die Internetapotheke auch nicht weiter. Und für Nacht- und Notdienste und individuelle Rezepturen sind die Vorortapotheken dann wieder gut genug und zum Probleme klären mit Arztpraxen und was noch alles. Und mit einem Lächeln und mit Pröbchen und was Nettes für die Kleinen. Ist ja egal, wenn Jobs riskiert werden, weil du dich nicht rechtzeitig um deine Pille gekümmert hast.

    Anja
    Antworten 22. Januar 2016

    ganz meine Meinung...da können die örtlichen Apotheken wenig dafür...Regeln sind Regeln...wenn nicht sogar Gesetze in diesem Fall...in meinen Augen selber schuld...genügend Zeit von Apotheke zu Apotheke zu rennen, war letztendlich auch...vllt wäre da auch Zeit fürs Rezept holen gewesen...Sorry, ich finde das unfair, dass die Apotheken so dermaßen angeprangert werden..

      beabeste
      Antworten 22. Januar 2016

      Das weniger... mein Arzt ist am anderen Ende der Stadt. Aber gelernt ist gelernt: Das nächste Mal rechtzeitig - und online.

        Thea
        Antworten 22. Januar 2016

        Rechtzeitig und online habe ich letzte Woche Montag bei der großen Online-Apotheke mit dem D den Nuvaring bestellt. Ich warte immer noch und diesen Monat kann ich den Nuvaring vergessen. Ich werde garantiert wichtige Medikamente nicht mehr online bestellen.

        Stephan
        Antworten 23. Januar 2016

        Gerne, und dein Antibiotikum gegen die nächste akute Infektion darfst du demnächst auch gerne in der Online-Apotheke bestellen.
        Und wehe du wirst mal am Wochenende oder an einem Feiertag krank und bekommst von der Notfallpraxis ein dringend benötigtes Medikament verordnet.
        Aber keine Sorge, auch in diesem Fall wird dir deine Onlineapotheke sicherlich sofort einen Boten vorbei schicken ;-)

          Stefanie N.
          23. Januar 2016

          Daumen hoch Stephan!
          DAS sind die Kunden, die ich liebe. Von nix ne Ahnung haben, Ansprüche stellen und dumme Kommentare abgeben!
          Kannst gern online bestellen Bea, aber bitte geh auch NAchts, wenns dringend ist nicht in die notdiensthabenede Apo und weck denjenigen, sondern ruf bei Online Apo an und frag ob sies in den nächsten 5 Minuten bringen können.

          Auf solche Kunden kann man getrost verzichten!!!

        Uta
        Antworten 25. Januar 2016

        Da kann ich dir einen besseren Tipp fürs nächste Mal geben: Fordere dein Rezept bei den Ärzten von DrEd.com an. Heute bestellt, morgen ist die Pille bei dir! Super praktisch :-)

          ich
          27. Januar 2016

          und das ist in Deutschland derzeit auch nicht erlaubt ;-)

        Pharmagirl
        Antworten 27. Januar 2016

        Gut und wenn dann wirklich mal nötig am Mann ist gehen Sie auch zu einer Online-Apotheke .... Viel Glück dabei... Damit sind sie am Ende auch mit daran schuld dass es in 10 Jahren keine lückenlose Arzneimittelversorgung mehr gibt... Gratulation !!!!!
        Anmerkung zu ihrer Idee die Apotheke soll Ihnen eine Erinnerungsmail schicken wozu sie mit ihren Smartphone nicht in der Lage sind sich selbst eine einzustellen: hätten sie auch nur den Hauch einer Ahnung wie viel den Apotheken mittlerweile im Alltag aufgebrummt wird wären sie nicht so unfähig einfach im Kalender auf die Erinnerungsfunktion zu starten.... Fazit einfach nur traurig was Halbwissen und Überforderung im Alltag für Schäden anrichten kann

        ich
        Antworten 27. Januar 2016

        ich glaube nicht, dass Sie irgendetwas gelernt haben, sonst würden Sie nicht Unrecht in REcht verkehren wollen.

    Denise
    Antworten 23. Januar 2016

    Ricbtig! Sie ist selbst schuld und beschimpft die, die am wenigsten dazu können, und dann auch noch gegen das Gesetzt handeln sollen? Da kann ich nur den Kopf schütteln!

      beabeste
      Antworten 23. Januar 2016

      Ich habe ein wenig geschimpft - aber meiner Meinung nach niemanden be-schimpft... Oder ist da ein böses Wort darunter?

        Peter Kind
        Antworten 25. Januar 2016

        Es ist zumindest rufschädigend und leitet viele Menschen, die sich für die Hintergründe nicht interessieren dazu an, die falschen Schlüsse zu ziehen...

    Nic
    Antworten 8. Juni 2017

    Man stelle sich vor, die Apotheke hätte die Pille ohne Rezept abgegeben, und Bea hätte dies - ganz fröhlich über die Kulanz - hier ebenfalls unter Nennung des Apothekennamen gepostet. Wahrscheinlich hätte die Apotheke ganz schönen Ärger am Hals. Ein bißchen mehr Verständnis für die Prozesse hinter solchen Problemen ist von Vorteil, wenn man sich so öffentlich äußert.

      Béa Beste
      Antworten 8. Juni 2017

      Antwort vom Apothekerverband gesehen? Alle haben mehr Angst als breite Schultern, um Patienten zu helfen. Dabei erlaubt das Gesetz einem gestandenen Apotheker die Herausgabe eines verschreibungspflichtigen Medikamentes, wenn eine fernmündliche Konsultation mit dem behandelnden Arzt stattgefunden hat. "Ganz schönen Ärger am Hals" ist umständlich, aber auch aushaltbar, wenn man das Gesetz kennt und helfen will. Kann aber auch ein Versteck sein. Sorry, ich habe meine Meinung nicht geändert. Erst recht nicht. Liebe Grüße, Béa

Christiane
Antworten 22. Januar 2016

Ich verstehe die Apotheker völlig. Man riskiert doch nicht seine Lizenz, nur weil jemand zu spät an seine Pille denkt. Man nimmt die doch täglich und sieht, wenn man die letzte Packung anbricht. Klar, das kann man passieren, dass man im Stres etc. pp. einfach in so eine Situation kommt - aber dann die Wut an den Apotheken auslassen und ihnen unterstellen, sie wären nicht kulant? Es ging ja nicht um Hustensaft oder Aspirin, sondern um ein Hormonpräparat. Stammkunde oder nicht. Zu erwarten, dass sich eine Apotheke rechtlich für einen in die Nesseln setzt? Finde ich unfair.

    beabeste
    Antworten 22. Januar 2016

    Okay, danke für deine Meinung - ich finde sie gut und respektvoll ausgedrückt und kann mir das durchaus durch den Kopf gehen lassen!

    NatalieKay
    Antworten 25. Januar 2016

    Ein Pillenrezept in Sechs Monaten einlösen, nenne ich auch nicht Stammkunden

      beabeste
      Antworten 25. Januar 2016

      Nein, es handelt sich schon um mehrere Medikamente, die wir als Familie in Apotheke A seit über 15 Jahren kaufen. Schön wäre es, wenn wir nur diese Pille bräuchten.

PTA
Antworten 22. Januar 2016

Das die Herausgabe ohne Rezept nicht erlaubt ist wurde ja schon genannt und die Kollegen können froh sein eine Kundin wie dich weniger zu haben, die nur Zeit kostet und zu Unrecht Rufschädigung betreibt. Da bleibt mehr Zeit für wirkliche Beratung anderer Patienten.

Anja
Antworten 22. Januar 2016

Ich kann verstehen das du sauer über die Apotheken bist. Ganz ehrlich, wir haben sehr oft mit solchen Fällen zu tun. Wir würden den Leuten gerne entgegenkommen. Aber rechtlich gesehen sind uns die Hände gebunden ohne Rezept verschreibungspflichtige Arzneimittel abzugeben. Wir Apothekenbesitzer/-mitarbeiter machen uns damit strafbar und das Risiko geht sicherlich keiner ein. Also sei nicht auf uns Apotheken sauer, sondern auf die, die solche Gesetze erlassen. Wir können da am wenigsten für!!! Leider verstehen das die wenigsten.
P.s. Rezepte vorab per Fax wenns dringend ist, sind keine Seltenheit und werden auch bei uns in der Apotheke beliefert. Das ist das einzige, was ich bei beiden Apotheken nicht nachvollziehen kann, das diese sich da so angestellt haben

    beabeste
    Antworten 22. Januar 2016

    Um fair zu sein, nur bei der einen - in der Apotheke A hätte man das Fax glaube ich, schon akzeptiert, nur ich musste leider weiter.

Alltagsheldin
Antworten 22. Januar 2016

Grundsätzlich würde ich auch sagen, dass die Apotheke richtig handelt - klar, nach Gesetz.
ABER wenn Du doch Stammkundin bist?! Da erwarte ich dann aber auch ein bisschen mehr Eingehen auf die Person. Grad auch, wenn das in der Kundendatei hinterlegt ist?! Da verstehe ich sowas dann ehrlich nicht.
Unter den Umständen muss ich auch nicht den lokalen Handel unterstützen und dort kaufen. Online zwar (auch) rechtzeitig, aber eben deutlich günstiger. Pfft!

Mir ist das auch schon passiert und es war kein Problem, den ersten Monat "so" zu bekommen und den Rest mit dem Rezept abzuholen.

Ich kann Deinen Ärger verstehen!

LG,
die Alltagsheldin

    Legal
    Antworten 23. Januar 2016

    Schön, wenn du jemanden gefunden hast, der für deine Inkompetenz gerade stehen möchte.
    Ich würde meine Approbation sicher nicht dafür riskieren.

      Alltagsheldin
      Antworten 26. Januar 2016

      Es ist wirklich schön, wenn man von seinem hohen Ross der Unfehlbarkeit auf Andere heruntersehen kann, nicht?
      Btw. hab ich niemanden dazu gezwungen, ich hab höflich gefragt, ob es eine Möglichkeit gebe und die Apothekerin bot mir (Samstagabends) direkt an, mir den ersten Monat mitzugeben und den Rest mit dem Rezept (montags) abzuholen.

    Joe
    Antworten 25. Januar 2016

    Wenn Dich jemand zu einer Straftat auffordert...würdest du das tun? Wohl nicht!
    Und ich kann nicht nachvollziehen, wo der Irrglauben herkommt, dass verschreibungspflichtige Medikamente online billiger sind als in der Vor-Ort-Apotheke. Es gibt in Deutschland eine Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die sind in der Apotheke vor Ort genauso teuer wie beim deutschen Online-Händler. In diesem Fall ist die Apotheke um die Ecke immer schneller als jeder online-Händler!
    Joe

    Heike
    Antworten 26. Januar 2016

    Streng nach dem Gesetz dürfen auch keine Faxe, sondern nur Original-Rezepte beliefert werden. Im Online-Handel sind verschreibungspflichtige Arzneimittel NICHT billiger. Diese sind gesetzlich preisgebunden.Und zum Verständnis: alle verschreibungspflichtigen Medikamente haben den gleichen Festzuschlag=Abgabegebühr. An teuren Medikamenten verdient nur der Staat mit der Mwst.erheblich, nicht die Apotheke.

    Apothekerin
    Antworten 26. Januar 2016

    Verschreibungspflichtige Medikamente- wie eben die "Pille" , aber auch Insuline, Blutdrucktabletten oder Asthmasprays kosten ÜBERALL das Gleiche, auch in den Onlineapotheken - das ist gesetzlich so festgelegt. Da ist nichts günstiger ! Eine freie Preisgestaltung ist nur bei nicht verschreibungspflichtigen Präparaten erlaubt. Und in den NL zum Beispiel beträgt die MWSt auch nur 6% und nicht 19% wie hier in D.Nur mal so als kleine Info...

      beabeste
      Antworten 26. Januar 2016

      Danke, das stimmt - günstig ist es nur, wenn man noch dazu andere Präparate "mitnimmt"

Britta
Antworten 22. Januar 2016

Dann bin ich mal gespannt, wie dir die Online Apotheke dir "auf den letzten Drücker" helfen wird...

    beabeste
    Antworten 22. Januar 2016

    Sage ich ja - gar nicht. Aber da habe ich auch keine Erwartungen.

Debise
Antworten 22. Januar 2016

Ich finde es unfair das die Apotheken schlecht gemacht werden. Man gibt sich jeden Tag die größte Mühe alle wünsche zu erfüllen. Und ganz ehrlich die Apotheken sind nicht für die schusseligkeit zu ständig. Das Rezept hätte man sich schon vor Tagen holen können

    beabeste
    Antworten 22. Januar 2016

    Das stimmt, liebe Debise - und vielleicht habe ich auch zu heftig meinem Ärger Luft gemacht. Es ist meine Schusseligkeit - und die der Post. Mein Punkt war, dass ich ein klein wenig Unterstützung erwartet hätte - mit einer einzigen Tablette.

Volker
Antworten 22. Januar 2016

Ich arbeite als PTA in einer Apotheke. In so einer Situation habe ich schon öfter auf der anderen Seite des Ladentisches gestanden.
Ohne Rücksprache mit dem Chef riskiere ich meinen Job. Ohne Rezept riskiert der Chef seinen Job und seine Approbation.
Du kannst gerne Frust haben in dieser Situation, aber im rechtlichen Raum ist es ganz klar: Teufels Küche wartet nicht auf die Kundin.
Warum jetzt ein gefaxtes Rezept aus der Praxis nicht reicht, verstehe ich nicht wirklich, wenn das Original aus der Praxis zur Apotheke geschickt wird, aber ich arbeite auch nicht in einer Großstadt und kenne nicht alle Wege des modernen Schmu, um Apotheken ab zu zocken.
Was ich von Internet Apotheken halte, will ich hier mal weg lassen. Nur denk dran, dass die Quote von Neueröffnungen und Schließungen bei Apotheken schon länger ins negative umgeschlagen ist. Das mag in einer Großstadt nicht auffallen, aber im ländlichen Bereich wird es spührbarer. Im Notfall wird da die Fahrtstrecke länger und das Internet kann da auch nicht helfen. ;-)

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Das ist ein weiser Kommentar - für den ich einfach jetzt nur Danke sage. Kann sein, dass ich auch zu stark meinem Frust Luft gemacht habe - und es ich OK, wenn Leser gute Gegenargumente bringen.

      Klement
      Antworten 25. Januar 2016

      Sehr geehrte Frau Autorin,
      Ich finde es wirklich schade, dass jemand mit so viel Halb-, Unwissen einen Beitrag auf einem so bekannten Blog postet. Denn die Apotheker haben hier in jeder Hinsicht richtig gehandelt. Selbst die Aussage, dass ein Fax für eine Bank rechtssicher ist, kann nicht von einer Bank stammen. Mein Leben wäre so viel einfacher, wenn Dokumente/Urkunden usw. (was ein Rezept ist) als Fax ausreichen würden. So Beiträge wie Ihrer sind der Grund, warum man eine Lizenz zum posten im Internet einführen sollte. Bitte machen Sie sich mehr Gedanken drüber was Sie schreiben.

      Mit freundlichen Grüßen,

        beabeste
        Antworten 25. Januar 2016

        Hallo Klement, ich gebe es zu, ich habe tatsächlich im Affekt geschrieben - und stecke gerade viel Kritik ein. Damit komme ich klar, und lerne dazu. Genau dazu ist das Internet gut, dass Menschen sich austauschen und gemeinsam dazu lernen. Nicht nur gesichertes Wissen ist ein Fakt, sondern auch die Wahrnehmung von Patienten. "Lizenz zum Posten im Internet" - noch mehr Regelungen über Regelungen? Nein, danke - dann lieber Unwissen und Halbwissen gemeinsam diskutieren und daraus besseres Wissen machen, mit einem guten Gewissen!

Thiele-Baum, Stephanie
Antworten 22. Januar 2016

Sehe ich genauso wie meine Vorredner. Rezept rechtzeitig besorgen, wenn man das Medikament schon jahrelang nimmt. Ausserdem ist es ein verschreibungspflichtiges Medikament, kein Aspirin, Nasenspray etc.... Die Gesetze in Deutschland sind da recht klar, die wenigsten riskieren dafür ihre Approbation.

Julia
Antworten 22. Januar 2016

Ich finde deinen Text auch ziemlich unfair. Die Schuld schiebst du eindeutig dem Falschen zu. Außerdem frage ich mich, ob die Apotheke, die dir letztendlich geholfen hat, so begeistert ist, hier namentlich erwähnt zu werden. Ihr handeln verstößt schließlich gegen das Gesetz.
Am Besten wendest du dich in 5 Monaten bereits an eine Versand-Apotheke, dann bist du auf der sicheren Seite. Verschreibungspflichtige Medikamente bekommst du Online allerdings auch nicht günstiger ;-)
Viele Grüße!!

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Ich habe mich schlau gemacht und Faxe werden selbst bei Banken im Geldverkehr als Originaldokumente akzeptiert. Insofern hat sich die dritte Apotheke völlig korrekt verhalten - und um fair zu sein, auch die erste hätte es akzeptiert, wenn ich es nicht zu eilig gehabt hätte. Insofern kann es sein, dass ich hier etwas zu schnell meinem Ärger Luft gemacht habe. Aber es ist insgesamt eine gute Diskussion entstanden, mit guten Argumenten. Insofern Danke auch für dieses Kommentar.

      Julia
      Antworten 23. Januar 2016

      Du irrst dich. Ein Rezept als Fax ist ungültig. Bei einem Rezept handelt es sich um eine Urkunde und diese ist nur im Original gültig. Fälschungssicher ist ein Fax auch nicht. Ob eine Apotheke dennoch vorab ein Fax akzeptiert sollte sich der verantwortliche Apotheker gut überlegen und sich nicht erwischen lassen. :-)

      C. G.
      Antworten 23. Januar 2016

      Auch Online-Apotheken dürfen nur Rezepte im Original akzeptieren, also bitte rechtzeitig losschicken (wäre ja bei einem Postweg von 4 Tagen mindestens 8Tage vor Ablauf)! Aber vielleicht schicken die ja eine einzelne Tablette vorab ?
      ;-)

      Joe
      Antworten 25. Januar 2016

      Das ist leider falsch! Nur das Original-Rezept darf beliefert werden und auch nur innerhalb einer vorgegebenen Zeit.
      Bei der Pille ist das Missbrauchspotential relativ klein. Aber das gilt eben nicht für alle Medikamente. Wenn das Fax ausreichen würde, würde ich mir als Abhängiger ein Rezept ausstellen lassen und es in 10 oder 20 Apotheken faxen um es mir dann dort rauszuholen. Dann würde es keine Kontrolle mehr geben!

Melanie
Antworten 22. Januar 2016

Ich kann mich nur den vorherigen Kommentaren anschließen...
Ich bin PTA und arbeite in einer Apotheke... wir hatten den Fall das mein Chef aus Kulanz erlaubt hat einer Mutter den Antibiotikasaft für ihr krankes Kind zu bringen im Austausch gehen das Rezept!!! Und was soll ich sagen... es war eine Falle... mein Chef ist angezeigt worden mußte Gott sei dank "nur" eine saftige Geldstrafe zahlen. Im Wiedolungsfall droht der Entzug der Approbation und damit die Grundlage als Apotheker arbeiten zu dürfen geschweige den eine eigene Apotheke zu führen...
Und mal ehrlich würdest du so ein Risiko eingehen???

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Wenn ich die Kundin länger kennen würde, wäre ich das Riskiko eingegangen, eine einzige Tablette rauszugeben, ja. Nur eine einzige.

      Andrea B.
      Antworten 23. Januar 2016

      Lt. den PTAs hier ist es rechtlich völlig egal, ob es eine Tablette, ein Streifen oder eine Halbjahrespackung ist. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, wie man so ein Entgegenkommen ganz selbstverständlich erwarten kann? Und die Namen der Apotheken hier zu erwähnen, finde ich auch mehr als zweifelhaft. Es klingt gerade so, als wären die daran Schuld, dass DU Dich nicht rechtzeitig um Dein Rezept gekümmert hast...

      Kristina
      Antworten 23. Januar 2016

      Warum sollte ich mich für SIE strafbar machen? Sie hatten 6 Monate Zeit für ein neues Rezept? Hätten Sie die Geldstrafe gezahlt, die die Angestellte und der Chef bekommen hätten?
      Und zu Ihrem Satz mit den Altimenten, es war Ihr Fehler: Dann müssten Sie eben mal einen Monat auf den Sex verzichten! Niemand zwingt Sie! Und zur Not hätten Sie in die Notfallambulanz/ ärztlicher Notdienst gehen können, dort ein Rezept besorgen und dann mit Rezept in die Apotheke! Natürlich auch gerne Online bestellen, denn da bekommen Sie das Medikament bestimmt gehext und einen Rabatt! (IRONIE)

Dr. Christian Meisen
Antworten 22. Januar 2016

Guten Tag!
Man kann es laienhaft mit der Situation vergleichen bzw. erklären, daß man von einem Bekannten o. ä. aufgefordert wird bei Rot über eine Ampel zu fahren. Genau so ist es für uns Apotheker: Es droht der Verlust der Approbation und Betriebserlaubnis. Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ohne gültiges Rezept ist keine Ordnungswidrigkeit sondern sofort Straftatbestand. An so einem banalen Vorgang hängen dann Arbeitsplätze und die Existenz des Inhabers. Es ist auch nicht unbekannt, daß diese "mystery shopper" von Versandapotheken "entsendet" werden... Es gibt Gründe dafür. Ausserdem muss man sich immer vor Augen halten: Die Antibabypille ist kein Bonbon! Wenn Sie Ihr Arzt bereits 1/2 Jahr nicht gesehen hat, muß es eigentlich zu einem persönlichen Kontakt kommen.....
Aktuell ist ein Fall, wo eine Frau die Firma Bayer verklagt, da sie durch eine bestimmte Art von Pille in einen lebensbedrohlichen Zustand gekommen ist. Weltweit sterben jedes Jahr tausende von Frauen an der Folge unsachgemäßer Einnahme (weil Kontraindikationen nicht beachtet wurden etc. pp).
Insofern kann ich die Reaktionen der Kollegen ein Stück weit verstehen. Mir hätte das Fax vielleicht gereicht, nicht aber ohne Hinweis an Sie doch auch den persönlichen Kontakt zu Ihrem(r) Frauenarzt/ärztin zu suchen..
Zur Vorort-Apo und Versand: Suchen Sie sich eine Vorort-Apo Ihrs Vertrauens: Die sie berät, auch einmal abrät und auch bei bestimmten Beschwerden rechtzeitig zum Arzt schickt.
Ich bin palliativversorgender Apotheker und kann Ihnen sagen, daß allerspätestens, wenn es um`s Sterben geht (und das müssen wir alle einmal), die Vorortapotheke unerlässlich ist. So schnell kann kein Versand sein, wie sich da die Dinge ändern. Für diesen Zweck sind wir in einem interdisziplinären Team (Pflege, Arzt, Apotheke) 24 Stunden, 365 Tage im Jahr erreichbar. Wenn alle Patienten und Kunden Ihren Bedarf im Versandhandel decken, wird es irgendwann die flächendeckende Versorgung vielleicht nicht mehr geben.
Ich hoffe sehr, Ihr Verständnis geweckt zu haben!
Mit freundlichen Grüßen
Dr. rer. nat. Christian Meisen

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Lieber Herr Dr. Meisen, ja, das haben Sie tatsächlich! Also - nach einigen Reaktionen sage ich nun auch, dass ich vielleicht auch etwas zu schnell meinem Ärger Luft gemacht habe... Ich finde die Diskussion hier weiterbringend, und danke Ihnen auf jeden Fall für die Mühe einer verständlichen Erklärung.

Michi Ela
Antworten 22. Januar 2016

Hier nochmal zum Nachlesen:

http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=55822

Verschreibungspflichtige Arzneimittel dürfen leider nicht ohne Rezept abgegeben werden, auch nicht, wenn der Kunde sagt: " ich zahle sie doch eh selbst" oder Argumente kommen wie: "was soll ich schon mit einer Tablette groß anstellen". Arzneimittel sind nun mal keine Schokodrops. Und Apotheker riskieren bei Abgabe ohne Rezept außer Geldstrafen auch den Entzug ihrer Approbation, das heißt ihre Lizenz zum Arbeiten.
Deswegen auf Internetapotheken auszuweichen ist mit diesem Hintergrund sicher kein Argument. Auch dort wird ein gültiges Rezept benötigt. Auch dann muß man sich noch rechtzeitiger und Rezept kümmern, da ja die Versandzeit mitberechnet werden muß. Und noch viel wichtiger: auch im Internet kostet die Pille genauso viel wie in der VorortApotheke!! Denn bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln ist der Preis deutschlandweit vorgeschrieben und somit in allen Apotheken gleich, ganz egal ob online oder Vorort.

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Danke für die sachliche Info. Interessant finde ich allerdings, wenn ich das richtig lese (bin kein Jurist), dass es sich um Wettbewerbsrecht und nicht wirklich um Patientenwohl handelt.

      Rewana
      Antworten 23. Januar 2016

      Die verschreibungspflicht dient dem patientenwohl. Hier wurde das urteil auf wettbewerb gesprochen, da eine abgabe ohne rezept den patienten an die apotheke binden kann, da hier eine entgegenkommende behandlung des kunden erfolgte. Da hat das gericht befunden, dass das wettbewerbsschädlich ist, da jeder patient die freie apothekenwahl hat und mit derartigen vorkommnissen oder rabatte auf verschreibungspflichtige medikamente dieser wettbewerb verzerrt wird. Vor geraumer zeit gab es gutscheine von docmorris, die auf die rezeptgebühr eingelöst werden konnten. Da verschreibungspflichtige medikamente einer preisbindung unterliegen wurde auch hier auf unzulässigen wettbewerb entschieden und diese rabatte verboten. Ebenso kundentaler oder punkte, da sie auvh einen naturalrabatt darstellen.

        Rewana
        Antworten 23. Januar 2016

        Achso. Und hier wurde ja nicht die verschreibungspflicht an sich diskutiert, sondern nur, ob die abgabe ohne gültige verordnung in ordnung war oder nicht. Es wollte ja niemand ein präparat ohne rezept haben, sondern das rezept sollte nachgereicht werden.

ptachen
Antworten 23. Januar 2016

Hallo! Ich arbeite in einer Apotheke, und kann auch nur sagen, dass die Mitarbeiter dort sicherlich Angst hatten, dass mal wieder die Pseudo Customer umgehen - Leute die versuchen ohne Rezept etwas zu erhalten und die Apotheke danach verklagen (oder mit einer versteckten Kamera drehen).. Gibts es leider immer mehr, und wir werden da wirklich drauf sensibilisiert. Das ist so ähnlich wie Testkäufer unter 18 Jahren die im Supermarkt Alkohol kaufen... Es gibt gesetzliche Vorgaben, die Strafen sind empfindlich, und es wird viel getestet (von unliebsamen Konkurrenten, von Fernsehsendern, vom Regierungspräsidium). Auch online Apotheken dürfen nichts ohne Rezept verschicken - und wie bereits angesprochen: Nacht - und Notdienste, Rezepturen usw. machen die auch nicht. Und wenn mal ein Antibiotikum sofort benötigt wird guckt man auch in die Röhre. Besser, auch wenn man sich geärgert hat, einmal versuchen das Gegenüber zu verstehen.

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Als ich das schrieb, hielt ich diese Mystery Shopper für ein Märchen - nach einigen Kommentaren scheint das doch real zu sein und habe tatsächlich mehr Verständnis. Insofern bin ich jetzt auch bereit, mehr Verständnis aufzubringen.

Desi
Antworten 23. Januar 2016

Es ist schlicht und ergreifend rechtlich nicht erlaubt. Kommt das raus, dann kann es für die Apotheke mächtig Ärger geben. Da spielt es dann auch keine Rolle ob 1 Tablette oder eine ganze Packung abgegeben wurde. Zumal die Pille nun auch nicht unbedingt lebensnotwendig wie beispielsweise ein Asthmaspray ist.
Ich finde es reichlich unfair, dass die Apotheken vor Ort so negativ dargestellt werden - die Online-Apotheke hätte sicherlich ebenfalls keine einzelne Tablette verschickt.
Und Gesetz ist nunmal ... Gesetz. Ein bisschen Diebstahl ist auch nicht erlaubt, nur weil man in einer Notlage ist.

Jens
Antworten 23. Januar 2016

Ein gefaxtes Rezept ist nicht rechtsgültig, da eine Fälschung nicht ohne weiteres erkennbar ist. Eine Kopie eines Rezeptes sieht gefaxt genauso aus, wie ein gefaxtes Original.

Rechtlich haben sich die beiden erstgenannten Apotheken völlig korrekt verhaltenen kassieren dafür Dresche, die Apotheke, die sich die rechtlichen Grundsätze zurechtbiegt, wird ausführlich gelobt.
Fakten: Der langsamste Countdown der Welt (6 Monate runtergezählt). sSpätestens, wenn der letzte Blister aus er Packung auf die Ablage im Badezimmer wandert, heißt es "Omaha, jetzt muss ich mich sputen und sofort handeln, in 28 Tagen benötige ich eine neue Packung Pille. 21 Tage später ist dann der letzte Streifen leer. Praktisch bei Null. Nachdem "Null" erreicht ist, hat man noch eine Woche Zeit. Auch in dieser Zeit haben Sie es nicht geschafft, die Zeit zu finden, die 2 Minuten zu finden, in Ihrer Praxis anzurufen.

Nun der erste Tag der neuen Packung, die ist nicht da. Wann wird sich darum gekümmert? 7:30, 8:00? Nope. 10 Minuten vor einem Termin.

Das Problem ist NATÜRLICH die Apotheke.

Das Problem ist, dass eine Abgabe ohne Rezept nicht dadurch geheilt wird, dass das Rezept dann nachgereicht wird. Ist und bleibt ein Straftatsbestand. Eine Notfallsituation herrscht nur dann vor, wenn kein Arzt in erträglicher Entfernung erreichbar ist und eine Situation vorliegt, die lebensbedrohlich ist. Und eine vergessene Pille ist ja das Gegenteil von lebensbedrohlich. Und wie sieht es mit den nicht verfügbaren Ärzten aus? Laut Jameda gibt es im 1000m Umkreis zur Impressumsadresse 3834 (dreitausendachthundertvierunddreissig) Ärzte. Darunter 227 (zweihundertsiebenundzwanzig) Gynäkologen.

Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Erfolg.

"Rezept hinterher bringen" ist ungefähr so sinnvoll, wie das hier:

Polizist: "Frau Best, Sie sind mit 100km/h durch eine 30er-Zone gefahren."
Béa: "Ja aber zurück wäre ich zu Fuß gegangen und in der Durchschnittsgeschwindigkeit hätte es ja wieder gepasst."

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Bei der Cerazette gibt's keine Pause... aber insgesamt haben Sie mit allem anderen Recht und ein Tag später ist mein Ärger doch weniger! Danke für den humorvollen Vergleich am Ende... ich musste schmunzeln.

Stefanie N.
Antworten 23. Januar 2016

Ganz ehrlich.... Wer sich nicht vorher kümmert, dass seine Pille ausgeht, hat Pech! (Oder muss halt mal einen Zyklus mit Gummi verhüten, ist ja auch nicht der Weltuntergang). Jeder ist für sich selbst verantwortlich und kann nicht bei eigenem Versagen jemanden Anders dafür verantwortlich machen.
Was glaubt man eigentlich was die Apotheken(-mitarbeiter) sind und wozu es eine Rezeptpflicht gibt??? Es ist kein Witz, Apotheker haben ein 5 Jahre hartes Studium hinter sich. Da riskiert man doch nicht seine Approbation, weil so etwas läppisches (es ist eben KEIN Notfall) wie eine Pille ausgegangen ist.
Und ja, diese Pseudo-Customer gibts wirklich. Die kommen gar nicht mal so selten und wenn die was aufdecken, was gegen das Gesetz ist, gibts richtig Stress.
Man kann die vor Ort-Apos natürlich schlecht machen, aber einen Notdienst macht die Internet-Apo sicher nicht ;) Und auch solchen Kleinkram, wie Teemischungen oder Individuelle Salbe rühren, damit gibt sich die Internet-Apo auch nicht ab... Aber Klar, die geben natürlich verschreibungspflichtige Medikamente ohne Rezept ab *Ironie off*..

Liebe Bea, du liegst ganz schön daneben!!!

Nadja
Antworten 23. Januar 2016

Ich bin PTA, soll heißen, ich bin eine von denen, die hier als kundenunfreundlich hingestellt werden, wenn sie sich ans Gesetz halten. Ich habe wohl die Updates zur Kenntnis genommen, trotzdem steht dort dieser Blogeintrag, der nichts weiter macht, als die Vor-Ort-Apotheke schlecht. Es reicht ja nicht, dass schon in diversesten Fernsehsendungen regelmäßig auf uns eingeprügelt wird und wir immer nur als geldgeile Bösartigkeiten hingestellt werden.
Eine Pille ist kein lebensnotwendiges Medikament und selbst, wenn sie es wäre, wäre es immernoch illegal.
Ich bin PTA, noch. Es sind genau diese Kunden, die dafür sorgen, dass ich meinen Beruf nicht mehr machen will. Wir geben uns alle Mühe und müssen am Ende doch immer als Sündenböcke herhalten. Es gibt einen neuen Rabattpartner? Da is die Apotheke schuld dran! Das Mittel kostet Zuzahlung oder hat gar noch eine Aufzahlung? Die böse Apotheke hat sich das ausgedacht!
Ja, wir müssen häufig Dinge bestellen, ja, das ist für den Kunden ärgerlich. Das liegt aber nicht daran, dass wir den Kunden ärgern möchten, sondern daran, dass es unglaublich viele Krankenkassen gibt, die alle ihre eigenen Verträge mit Herstellern schließen und WIR per Gesetzt dazu verpflichtet sind diese Verträge zu bedienen, sonst kommt es im Extremfall dazu, dass wir nie Geld von Kassen dafür sehen. Und nun soll eine Apotheke jedes Mittel von 30 Herstellern auf Lager haben?
Schonmal daran gedacht sich vllt nicht über die Apotheke sondern der Abwechslung halber mal über die aufzuregen, die ursächlich dafür verantwortlich sind? Das sind nämlich Krankenkassen und Gesetzgeber. Ich könnte hier endlos ausführen, was wir für Schikanen durch Gesetzgeber und Kassen ausgesetzt sind und dann muss ich sowas lesen... Vielen Dank auch... ich bin so froh, dass dieses Kapitel meines Lebens nächstes Jahr endet. Ich habe keine Lust mehr die Prügel für andere einzustecken.

    Stefanie N.
    Antworten 23. Januar 2016

    Word Nadja!!!!

    Danke für dein Kommentar, mich kotzt es auch an, der Sündenbock zu sein.
    Hier wird ein richtiges Verhalten als asozial hingestellt, das geht gar nicht.
    Ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne ein Rezept rauszugeben, wird von vielen Laien als Bagatelle gesehen, wie über eine rote Fußgängerampel zu laufen. Hat jeder schonmal gemacht, ist auch gar nicht schlimm... Das es wirklich illegal ist und man sich strafbar macht, darüber denkt keiner nach. Und das man richtig Probleme kriegt, dass scheint für die meisten gar nicht präsent zu sein.
    Auch so ein Ding ist das "zurückgeben" von Arzneimitteln. Da rafft auch keiner, dass das kein Puddingpulver ist, sondern "Ware besonderer Art" wie im Arzneimittelgesetz steht. Das dürfen wir nicht einfach "umtauschen" und wieder ins Regal für den Nächsten stellen (Lagerung ua ). Und die Leute sind dann noch beleidigt, wenn wir sagen, dass das Rezept, was sie vor 5 Wochen eingelöst haben schon bei der Abrechnungsstelle ist und sie ihre 5 Euro nicht wiederbekommen können, da wir das Arzneimittel nicht weiterverkaufen können/dürfen...
    Es müsste echt mal ne Doku geben, wie wir den ganzen Tag arbeiten und uns dumme Kommentare anhören müssen bzw. WAS wir alles im Hintergrund leisten und eben nicht bei Kaffee und Kuchen auf den nächsten Kunden warten.

Michi Ela
Antworten 23. Januar 2016

Nein, es geht hier nicht nur um Wettbewerbsrecht!

C.W.
Antworten 23. Januar 2016

Hallo,
nachdem ich mir fast alle Kommentare durchgelesen habe kann ich beide Seiten gut verstehen. Klar ein Medikament ohne Rezept geht nicht. Hat aber auch niemand verlangt. Das nachweislich Stammkunden due im Computer registriert sind und das seit 10 Jahren sich auf einmal als Testkäufer entpuppen ist mir ganz neu...und ich kenne die auch, war selber lange genug im Einzelhandel und un der Dienstleistung tätig. Meistens werden die auch noch vom Eigenen Unternehmen geschickt. Aber mal ein Tip für Beabeste...such dir eine Apotheke in der Nähe deines Arztes dann lohnt sich der Weg das Rezept selber abzuholen ;)
Ich war selber auch schon in ähnlicher Situation allerdings konnte ich das Rezept schnell holen da ich in einer kleinen Stadt wohne.

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Lieben Dank fürs Verständnis! Das Dumme war: Ich war in Dezember noch beim Arzt und wir haben beide vergessen, ans Rezept zu denken...

      Drea
      Antworten 23. Januar 2016

      Beide? Dein Frauenarzt muss nicht an DEIN Rezept denken, dafür bist alleine du verantwortlich!

Pharmama
Antworten 23. Januar 2016

Ja. Dumm gelaufen. Dass die Apotheken in Deutschland das aus rechtlichen Gründen nicht machen dürfen brauche ich nicht noch einmal zu wiederholen. Wie unangenehm und unsinnig das ist hast Du am eigenen Leib erfahren müssen. Aber ... Statt über die Apotheke vor Ort zu wettern ... Vielleicht wäre es auch eine Überlegung wert, dass hier mal politisch etwas geändert wird. Ich bin Apothekerin aus der Schweiz. Bei uns wäre derartiges (Abgabe der Pille ohne Rezept im Ausnahmefall) unter den Voraussetzungen tatsächlich erlaubt. Offenbar traut man uns hier mehr zu als in Deutschland ... Und das ist schade, haben wir doch sehr ähnliche Ausbildung und Voraussetzungen. Daran sollte man auch denken ... und vielleicht ändert sich etwas, wenn der Protest / Anstoss aus der Bevölerung kommt.

    beabeste
    Antworten 23. Januar 2016

    Das ist ein guter Punkt, liebe Pharmama! Gesetze sollte man verändern, wenn sie unsinnig sind... Guter Punkt!

Pharmama
Antworten 23. Januar 2016

*Bevölkerung. .... Ich sollte nach 11 Stunden-Wochenen-Schichten wirklich nicht mehr schreiben, Sorry

Sabine Ergezinger-Dettmeier
Antworten 23. Januar 2016

Ich finde es sehr schön zu lesen, dass jemand sich die Argumente der Gegenseite tatsächlich anhört und auch versteht.Siw Verfasserin hat ja nun mehrfach ihre Meinung revidiert. Das ist mehr, als die meisten Patienten bereit sind, unsere Seite zu verstehen. Ich kann den Ärger als Patienten durchaus nachvollziehen und das scheint in der Tat alles relativ unsinnig. Aber die Gesetzeslage in Deutschland ist nun mal so und Pseudo-Customer sind sehr verbreitet. Apotheken Bashing ist leider sehr in, obwohl wir uns alle viel Mühe mit dem Kundenservice geben. Aber leider werden, wie vielfach bereits von Vorrednern erwähnt, gesetzliche Vorgaben als Schikane der Apotheken angesehen. Dabei sind diese Vorgaben auch für uns mit unglaublich viel mehr Arbeit und Frust verbunden. Siehe Rabattverträge. Leider haben Apotheken und deren hauptsächlich weibliche Mitarbeiter in Deutschland absolut keine Lobby. Bemerkt wird das von der Bevölkerung vermutlich genau dann, wenn es zu spät ist und Apotheken,Ketten ala Aldi und Lidl mit Verkaufsvorgaben die individuelle Vorort-Apotheke abgelöst haben. Spätestens dann zählt wirklich nur noch der Umsatz und nicht mehr der Mensch. Weder vor noch hinter dem HV-Tisch!

    beabeste
    Antworten 24. Januar 2016

    Lieben Dank fürs Verständnis - ich will ja mit solchen Beiträgen nicht Seiten verhärten, sondern eine sinnvolle Diskussion anregen. Und die haben wir gehabt! Ich werde ganz sicher noch was Nettes über Apotheker schreiben, ich brüte da schon was!

Steffi
Antworten 23. Januar 2016

Ich bin selbst Apothekerin und die Kollegen haben völlig korrekt gehandelt und vor allem gesetzlich korrekt. Du hattest 6 Monate Zeit dir eine gültige Verordnung zu besorgen. Tja dumm gelaufen deswegen setz ich mich nicht über Recht und Gesetz hinweg. Die Apotheke auf Alimente zu verklagen ist lächerlich. Es gibt auch noch andere Möglichkeiten der Verhütung die käuflich und ohne Rezept zu erwerben sind. Die ganzen Tanten die meinen die Pille ohne Rezept zu bekommen beißen bei mir auch auf Granit und das aus gutem Grund. Die Pille ist keine Bonbon Packung auch wenn die Packung so schön rosa oder pastellig aussieht. Das sind hormone und die dazugehörigen Nebenwirkungen wie Thrombose usw sind bekannt. Falls ich die Packung ohne Rezept abgebe und du kurz darauf eine Thrombose o.ä. Bekommst sind Frauen wie du die ersten die gegen die Apotheke klagen. Nein wegen Damen die das Rezept verschusseln riskier ich meine Approbation nicht

    beabeste
    Antworten 24. Januar 2016

    Das mit den Alimenten war lediglich ein Witz.

      gedankenknick
      Antworten 25. Januar 2016

      Das mit den Alimenten als Witz finden (Apotheker-)Fachkreise leider auch schon länger nicht mehr witzig...

      Zu Zeiten, als das Internet noch was für Nerds war (und ich mitten im Pharmaziestudium), gab es einen Gerichtsprozess, der mir gut in Erinnerung geblieben ist, den ich Online aber nicht (mehr) finden kann. Nein, es handelt sich nicht um einen urbanen Mythos, das Ding wurde damals in der Fachpresse besprochen: Ein Apotheker rückte - unter Vorspiegelung falscher Tatsachen seitens der Patientin, sie bekams ja schon öfter, sie brauchts doch so dringend, sie reicht ja auch das Rezept nach - die Pille ohne Rezept "vorab" raus. Die fragliche Frau nahm diese dann aber doch nicht ein und - oh Wunder - wurde schwanger. Daraufhin verklagte sie den Apotheker mit dem Ergebnis, dass das Gericht feststellte, dass der Apotheker keine gynäkologische Beratung durchführen konnte (weil er ja kein Gynäkologe war), deswegen die Frau die Pille gar nicht korrekt hätte einnehmen können, sich deswegen die Frau auch bei (kompletter) Nichteinnahme der Pille vor der Schwangerschaft geschützt fühlen dürfte, und - jetzt kommts - deswegen der Apotheker Unterhalt für das so entstandene Kind leisten muss(te). Prima, bis zu 26 Jahre Zahlmeister, und als Rittmeister nicht mal in der Nähe des Geschehens gewesen.

      Man möge es den Betroffenen nachsehen, dass gewisse Witze einfach nicht (mehr) als witzig empfunden werden. Blinde lachen irgendwann beim Spruch "Schauen Sie mal hier..!" auch nicht mehr...

giftkoch
Antworten 24. Januar 2016

Als ich das las, hab ich echt überlegt, ob ich überhaupt was dazu schreibe. Ich kann mich meinen Kollegen nur anschließen, Auch ich würde meine Zulassung nicht für die Schlamperigkeit einer anderen Person riskieren. und ich kann im Übrigen das reichliche Vorhandensein von Mystery Shoppern bestätigen, da ich selbst damit schon Geld verdient habe.
Es wäre übrigens clever, den Tippfehler im Apothekennamen zu korrigieren und den Namen der dritten Apotheke zu löschen, denn diese Kollegen haben definitiv gegen das Gesetz verstoßen, Rezepte per Fax sind nicht rechtskräftig.Sprich, mit dem unüberlegten Post lieferst Du sie als "dankbare" Kundin ans Messer.

    beabeste
    Antworten 24. Januar 2016

    Ich habe recherchiert, ein Fax ist ein gültiges Dokument (übrigens, meine Bank überweist Beträge bis zu 100.000 Euro auch mit Faxanweisung, habe ich auch herausgefunden) und eine Rücksprache mit der Praxis ist erfolgt, insofern liefere ich niemanden ans Messer.

      Katja
      Antworten 24. Januar 2016

      Nein liebe Bea, in der Apotheke ist ein Rezept NUR im Original gültig! Ein Fax reicht nicht, das haben ja jetzt schon mehrere geschrieben. Eine Bank ist nun mal keine Apotheke.

      MoiraM
      Antworten 25. Januar 2016

      Wo recherchiert man soetwas so offensichtlich falsch ?
      Als Pharmazierat/ Amtsapotheker (das sind die von der Amtsseite die Apotheken regelmäßig kontrollieren) kann ich den Kollegen nur zustimmen . Ein Fax ist vielleicht in deiner Bank ein rechtsgültiges Dokument, ein Rezept nicht .
      Das Löschen der Apotheke, die du zu einer Straftat überredet hast nützt nix. Die Online-Presse z.B. Apotheke-Adhoc berichtet den Namen weiterhin. Ich kann nur sagen das in meinem Bundesland der Kollege mächtig Ärger bekommen würde, in diesem Fall sind aber die Berliner Kollegen zuständig.
      Eine meine Fragen bei Revisionen (apothekenbesichtigungen) zielt immer auf die Handhabung der Rezepte, was nebenbei gesagt auch nach der neuen ApoBetrO (Apothekenbetriebsordnung) als verpflichtender QMS-Prozess verankert. Dazu Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
      Also neben dem Straftatbestand kommt da so einiges zusammen, das von einem Apotheker zu verlangen ist schon heftig.

      Einfach mal nachdenken warum "Händler" ihrem Kunden etwas nicht verkaufen wollen . Natürlich weil die alle die Kunden ärgern wollen von denen sie leben oder ?

      Nur die eine Pille, genau. Mal logisch betrachtet : Würden sie eine angefangene Packung kaufen ? Sicherlich nicht, oder? Was soll denn der Apotheker damit anfangen,wenn derjenige nicht wiederkommt ?

      Mal ein BSP aus meiner Laufbahn als angestellter Apotheker.
      Patientin bekommt immer ein Am für ca. 1200 €. Einmal hat sie kein Rezept, Anruf in der Praxis. Laut Schwester alles i.O. Rezept kommt und das Fax kam . Danach wurde die Patientin nie wieder gesehen, da sie das Originalrezept woanders eingelöst hat.
      Nun können sie gerne versuchen das Fax der Krankenkasse zu berechnen, wenn gleichzeitig von einer anderen Apotheke das Originalrezept eingeht .
      Deshalb gibt es diese Regelung !!

      MoiraM

        Mia
        Antworten 24. August 2018

        Ich habe auch einmal einen Fall erlebt, dass ein Anwalt einem Apotheker bedroht hat, weil er ein Medikament ohne Rezept haben wollte, er wollte das Rezept nachreichen. Der Apotheker hat dann aber resolut gekontert, dass der Anwalt wegen seinem Beruf weiß was eine Nötigung ist, und er jetzt den Anwalt anzeigen könnte. Als Laie war ich von der Situation in einer recht gut gefüllten Notfallapotheke an einem Sonntag, über diesen Streit mit Bezug auf das Apothekenrecht ziemlich überrascht.

Sabine E.
Antworten 24. Januar 2016

Im Übrigen ganz am Rande mal erwähnt. In meinem Bekanntenkreis hat eine 18-jährige nach Pilleneinnahme einen Schlaganfall erlitten. Das viel zitierte Thrombose-Risiko ist höher als man denkt. Vor allem bei Faltor-V-Leyden-Mutation, die relativ häufig vorkommt. Allein im unserer Apotheke sind 2 Kolleginnen betroffen! Was, wenn diese Pille ohne Rezept abgeben worden wäre? Da wäre der Apotheker ganz schnell der Buhmann.

gedankenknick
Antworten 25. Januar 2016

Übrigens haben Sie es mit diesem Blogeintrag in die von mir bereits viel zitierte Fachpresse geschafft: http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/panorama/nachricht-detail-panorama/rezeptpflicht-bloggerin-apotheken-schaufeln-sich-ihr-grab/ Da wird in den Kommentaren jetzt gerade diskutiert, ob (und wenn ja wie schnell) die Apotheke, die Ihnen so gut ausgeholfen hat, eine Abmahnung ebendafür kassiert. "Ironie des Schicksals" ist schon eine merkwürdige Sache...

Kommunikation ist alles
Antworten 25. Januar 2016

Beste Bea, nein, ich habe sie nicht alle gelesen, die über 60 Kommentare. Aber Deine Situation erinnert mich an eine andere, die eine USA-Journalkistin, die aktuell mit Tochter und Familie in München lebet, erlebt hat und ähnlich wie Du pressemäßig reagiert hat. Dabei ging es nur um Fußpilz.
Beide Fälle haben gemeinsam, dass die Apotheken vor Ort nicht bequemlichkeitsorientiert dem Kunden zu Dienste waren.
Nachdem die Journalistin begriffen hatte, dass das ein Kernverhalten einer verantwortungsvollen Apotheke ist, hat sie sich in ihrem Verhalten geändert und das Gegenteil gemacht: Ein Lob für das Verhalten auszusprechen, damit Arzneimittel- und Therapiesicherheit nicht nur auf dem Papier stehen.
Was hältst Du davon, wenn Du Dich unter diesem Gesichtspunkt noch einmal mit dem Thema beschäftigst und dann entsprechend publizierst?

Mit kollegialem Gruß DrCK

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    Darüber mache ich mir gerade Gedanken... Danke für den Input!

never mind
Antworten 25. Januar 2016

Leider sieht mal mal wieder, wie gefährliches Halbwissen benutzt wird, um ein paar redlich handelnde Leute öffentlich vollkommen unberechtigt anzuprangern! Die Gesetzeslage ist absolut eindeutig in Deutschland. Ohne Original Rezept kein rezeptpflichtiges Arzneimittel vom Apotheker. Punkt. Es sei denn, es geht um unterlassene Hilfeleistung im absoluten Notfall. Der liegt hier eindeutig NICHT vor. Jeder, der das Medikament abgeben würde, riskiert, seine Approbation zu verlieren. Auch einem Arzt ist es rechtlich gesehen nicht erlaubt, ein Rezept nach Abgabe des Medikaments auszustellen.
Ich weiss, dass manche Apotheke sich dann breit schlagen lassen. Aber die werden dann auch noch öffentlich genannt und können dann erst recht belangt werden. Inzwischen weiss es ja die ganze Fachpresse, dass jene Apotheke in Berlin getan hat, was sie getan hat. Well done!

Apothekerin Christiane Patzelt
Antworten 25. Januar 2016

So, werte Bea, nun ist die Aufklärung ja vollumfänglich von meinen KollegInnen geleistet worden. Was ich dir noch mit auf dem Weg gebe--online-Apotheken sitzen oft genug in den Niederlanden (die zahlen dort wesentlich weniger Steuern auf Arzneimittel, deswegen können die das so günstig anbieten und dein schönes Geld verlässt das Land und macht große Konzerne reich ). In den Apotheken arbeiten zu 80% Frauen, zumeist auch Mütter oder solche, die es noch werden wollen. Diese Frauen benötigen einen Arbeitsplatz, der halbwegs bezahlt, anspruchsvoll und vor allem in der Nähe von Wohnort und Familie stattfinden kann. Durch dein "ich bestell jetzt nur noch online" verlässt du all diese Frauen und ihre Arbeitsplätze, damit bist auch du ein Teil der Gemeinde, die den großen Verlockungen der bunten online-Welt verfällt und gar nicht darüber nachdenkt, was das mit den Arbeitsplätzen und dem lokalen Markt macht. Letztendlich bitte ich dich nur, genau hinzuschauen, wo dein Geld hingeht - denn jeder Kassenzettel ist ein Stimmzettel. Ich selber beschäftige 7 Mütter und habe selber 2 Kinder, bin ein großer Freund von buy-local und unterstütze in meiner Gemeinde viele Sportvereine, die Feuerwehr und Straßenfeste (amazon und zalando unterstützen die kleinen Gemeinden leider nie...).
Du hast es in der Hand, in welchem Land du leben möchtest....
C.Patzelt
Land-Apotheke Leegebruch

Torsten
Antworten 25. Januar 2016

Der Post schlägt ja mittlerweile recht hohe Wellen (http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/nachricht-detail/rezeptpflicht-bloggerin-apotheken-schaufeln-sich-ihr-grab/).

Ich frage mich, was der Post bewirken soll. Welche Motivation steckt dahinter? Irgendwie doch schon andere dazu veranlassen, die betreffenden Apotheken wegen mangelnder Kundenorientierung und/oder Gesetzestreue nicht in Anspruch zu nehmen? Ich mache mir als auch in der Gegend ansässig da so meine Gedanken. Ist das die neue deutsche Likekultur?

Da hat also jemand ein Werkzeug (Blog) und ärgert sich über einen Sachverhalt (Kunde könnte hier mal nicht König gewesen sein). Der Betroffene, der sich rechtskonform verhalten hat, wird dann hingehängt, ohne sich wehren zu können oder aber wird zumindest in Rechtfertigungsnöte gebracht. Sicher noch kein Shitstorm, aber egal.

Die Rezeptpflicht (AMG/AMVV) hat Gründe. Hier zu verlangen, der Apotheker solle nach Wirkstoff oder Gesichtskontrolle nach Art der Türsteher differenzieren, ob er gegen geltendes Recht verstößt und seine Approbation aufs Spiel setzt, ist als "Kunden"forderung schon für sich ärgerlich genug und ein Akt übertriebener Kundenerwartung. M.E. dürfte es auch Ausdruck der den Kunden heute angezüchteten, gleichwohl fehlenden Frustrationstoleranz sein, ggf. ein Überbleibsel der oralen Phase also: Alles möglich, alles sofort - der Kunde ganz König? Und als wenn das noch nicht genug wäre (irgendwas mit Internet geht immer), die Verärgerung führt direkt zum Internetpranger, wordpress sei Dank. Sollen doch alle wissen, dass in den betreffenden Apotheken die Kundenhölle auf Erden wartet.

Sich zunächst einmal zu fragen, warum der Gegenüber so reagiert wie er reagiert scheint in der heutigen Streitkultur unbeachtlich bis nebensächlich. Eine nachträgliche Gegendarstellung ist ebenfalls immer drin, auch wenn die Leser davon nachträglich vlt. gar nichts mehr mitbekommen.

Was haben wir hier?:

Patientenwohl - der ARZT rezeptiert, und das aus gutem Grund.

Haftung - auch wenn vorliegend ggf. nur ein Restrisiko bestand; aber es bestand - eine fehlerhafte Arzneimittelherausgabe ist eine ggf. schadensersatzpflichtige Körperverletzung- zumal ohne Rezept (s.o.); wenn ein Schaden eintritt, ist der Durchschnittsbürger keineswegs mehr so flexibel in Bezug auf die geltenden Regeln, da wird der Fehler zum Haftungsgrund.
Berufsrecht - für die meisten Apotheker ist die Approbation die Existenzgrundlage und somit für den Broterwerb nicht ganz unwichtig. darauf achten auch die Berufsvereinigungen. Auch da ist also Ärger vorprogrammiert, wenn es raus kommt (und wenn ein Schaden entsteht, kommt es immer raus).

und nicht zuletzt das Wettbewerbsrecht und auch da kann es teuer werden, denn die apothekenrechtlichen Vorgaben stellen meist Marktverhaltensregeln dar. Der Wettbewerb ist auch innerhalb der Apothekerschaft hart und reagiert u.U. mit Abmahnung und preisintensiver Unterlassungsverfügung. Verbraucherverbände haben zusätzlich ein Auge auf die Einhaltung der Gesetze. Die Abgabe ohne Rezept ist einfach mal wettbewerbswidrig (BGH just 2015: I ZR 123/13; nachzulesen zB hier: http://lexetius.com/2015,2378). Es sind schnell Kosten im drei- bis vierstelligen Bereich beisammen, wenn man erwischt wird (zB über Testkunden und das ist ein gängiges Verfahren zum Nachweis von Wettbewerbsverstößen). Und das nur, weil ein Kunde es nicht rechtzeitig auf die Kette bekommen hat, für das notwendige Rezept zu sorgen?

Alles also keine Kleinigkeiten.

Diesen Risiken beugt der kluge Apotheker vor, indem er sich in diese Richtung besser auf keine Ausnahmen einlässt. Es ist innerhalb dieses Rahmens ohnehin schon kompliziert genug.

Was dann gerade noch fehlt ist, das regelkonforme Verhalten in einem Blog kritisiert zu finden, und zwar - unglaublich aber wahr - unter Nennung des vollen Namens.

Übrigens ist es vollkommen egal, was die Bank mit Faxen tut oder nicht tut. Apotheken unterliegen sehr ausdifferenzierten und letztlich ganz anderen gesetzlichen Regelungen. Faxe oder Kopien sind dort grds. eben nicht vorgesehen, zumindest nicht für den Normalfall. Und um einen solchen handelte es sich hier wohl.

Ich wünsche mir hier einfach mehr Demut im Umgang. Und zwar ganz am Anfang der Verwertungskette.

F. Hofmann
Antworten 25. Januar 2016

Da schließe ich mich an!
Erst nachdenken und informieren, dann bloggen: das sollte die Devise sein. Im Nachhinein alles zu verstehen und zu beschwichtigen macht es nicht wieder gut. Was kommt als Nächstes? Fordern Sie einen Taxifahrer auf bei Rot über die Ampel zu fahren, weil Sie es eilig haben und wenn er das nicht macht veröffentlichen Sie seinen Namen und seine Adresse in Ihrem Blog? Sie stellen sich als seriöse Bloggerin dar, dann sollte man auch seiner Verantwortung hierbei gerecht werden! Ich würde es verstehen, wenn die namentlich genannten Apotheken rechtliche Schritte einlegen würden.

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    Ich habe das beherzigt und die Namen der Apotheken auch gelöscht. Ein Blog lebt allerdings von Spontaneität und vom Geschehen aus dem Leben, und auch ich lerne dazu, und stehe auch zu meinen Fehlern.

      Torsten
      Antworten 26. Januar 2016

      Genau das ist das Problem am Bloggen. Zur - ebenfalls nicht überall verbreiteten - jounalistischen Sorgfalt gehört die umfassende Recherche. Bspw. kann zum Verhalten der Apotheken bzw. zum vermuteten gesetzlichen Grundübel die Apothekenkammer kontaktiert werden. Das kostet natürlich mehr Mühe, als dem momentanen Frust freien Lauf zu lassen. Der Blogger ist diesem Standard nicht verpflichtet, dessen Verletzung Journalisten schon den Job gekostet hat (zB Hitler-Tagebücher). Bei allem Ärger wäre es doch besser gewesen erst einmal durchzuatmen und bis 10 zu zählen. Dann hätte man sich erst informieren und die gesetzlichen Gegebenheiten für diesen Fall kritisieren können - keine Frage. Aber der in dem Post enthaltene Subtext ist gegen die zwei Apotheken gerichtet und zusätzlich hast du der dritten Apotheke und evtl. auch dir einen Bärendienst erwiesen. Denn auch die jetzige Überschrift stilisiert immernoch DICH als Opfer und die Apotheken als Buhmänner oder -frauen. Was du erwartest hast, kann für alle anderen erhebliche Konsequenzen haben, dazu ist alles geschrieben worden. Und der nun vorangestellte Text aus der AMVV bestätigt, dass dein Fall davon nicht erfasst ist.
      Was bleibt, ist nach wie vor ein bitterer Beigeschmack, verstärkt durch eine explizite (weil auch werbliche) Parteinahme für eine bestimmte Online-Apotheke, die dir im tatsächlichen Notfall auch keine Hilfe ist. Da hilft nämlich dann nur der Apotheken-Notdienst, den es dann vielleicht nicht mehr gibt, wer weiß.

      Das ist aber nur meine bescheiden Meinung als Nicht-Apotheker.

Ines
Antworten 25. Januar 2016

Liebe Bea,

es wurde hier von fachkundigen Leuten eigentlich schon alles gesagt. Gerne lade ich dich in unsere Apotheke ein, damit du auch mal hinter die Kulissen schauen kannst.

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    Liebe Ines, das ist ein schöner und konstruktiver Vorschlag... Ich würde das tatsächlich gern machen, wo seid ihr eigentlich?

      Ines
      Antworten 25. Januar 2016

      Wir sind in Dessau, ca. eine Stunde von Berlin entfernt.

        beabeste
        Antworten 25. Januar 2016

        Das ist wirklich zu machen! Ich plane das ein und melde mich. Wollt ihr mir die Adresse per Email zukommen? Steht im Impressum.

          Ines
          26. Januar 2016

          Ich habe dir die Mail geschickt, hoffe sie ist angekommen.

Wirschaffen Das
Antworten 25. Januar 2016

Ich habe Strafanzeige gegen die Bloggerin erstattet wegen Anstiftung zum Verstoß gegen die AMVV. Sie erhalten in den nächsten Tagen einen Anhörungsbogen. Viele Grüße

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    "Mit der Erstattung einer Anzeige in Berlin zu einer vermuteten Straftat werden polizeiliche Ermittlungen ausgelöst. Eine Anzeige kann grundsätzlich nicht zurückgezogen werden. Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, können Sie sich selbst strafbar machen. Außerdem erschweren Sie dadurch die Ermittlungsarbeit bei anderen Delikten, wenn die Polizei Ihrer "vorgetäuschten Straftat" nachgehen muss.
    In vielen Fällen ist es sinnvoll sich vor der Erstattung einer Anzeige bei der Verbraucherzentrale in Berlin zu informieren." - Zitat Ende bei http://www.online-strafanzeige.de/index.php?kat=berlin-online-strafanzeige

Pharmama
Antworten 25. Januar 2016

Hallo Beabeste ... ich habe Deinen Nachtrag gelesen: " Am liebsten wäre es mir, wenn nicht die Gesetzesreiterei, sondern Sachverstand und Helfen des Kunden im Vordergrund bei der weiteren Diskussion stehen würden. Ich wünsche mir also nicht eine Verhärtung der Gesetze, sondern eher das Gegenteil. Wer Ideen hat, wie meine Öffentlichkeitswirksamkeit dies fördern kann, dann bin ich gern dabei mit einem weiteren Beitrag."
Ich würde (als Anfang?) gerne Deine Geschichte auf meinem Blog bringen. Ich habe schon einmal vom Unterschied zwischen Deutschen und Schweizer Apotheken geschrieben: http://pharmama.ch/2013/09/03/mehr-kompetenzen-fuer-apotheker-unterstuetzen-auch-das-gesundheitssystem-ein-vergleich-der-regelungen-in-deutschland-und-der-schweiz/ ) ... aber ich finde das immer besser, wenn man es mal aus Patientesicht darstellen kann.
Ich hoffe natürlich, dass irgendein Apothekerverband oder so in Deutschland das aufgreift, denn praktisch ist das wirklich schlecht, so wie das jetzt läuft. Liebe Grüsse Pharmama

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    Liebe Pharmama, ich habe auch deinen Beitrag mit ganz großem Interesse gelesen und werde ihn im Artikel auch noch mal einbinden! Und selbstverständlich darfst du meine Geschichte einbinden - auch wenn ich im Nachhinein glaube, dass ich meinem Ärger etwas eleganter Luft hätte machen können! Liebe Grüße, Béa

ApoHH
Antworten 25. Januar 2016

Ich, als Apothekerin, würde mich nun über eine fette Entschuldigung freuen. Sowohl hier bei allen Apotheken, die jeden Tag nach bestem Wissen und Gewissen die Bevölkerung mit Medikamenten versorgen, als auch persönlich bei allen 3 genannten Apotheken. Bei den ersten beiden, weil sie absolut unfair behandelt wurden und bei der letzten, weil ihr nun Ärger droht.

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    Ich gedenke auch dies zu tun, wenn das die Fronten zusammenbringt! Ich will ja niemanden beschimpfen, ich wollte nur meine Patientensicht darstellen, und ich fühlte mich in Stich gelassen. Allerdings würde mich auch etwas interessieren: Was könnte man als Apotheker idealerweise in einer solchen Situation tun, um dem Patienten zu helfen? Also wirklich helfen?

Dorothee
Antworten 25. Januar 2016

Liebe Bea, ich habe jetzt nicht alle 87 Kommentare gelesen. Tatsächlich bin ich auf Deinen Beitrag erst durch die PTA.heute aufmerksam geworden. Sei versichert, in unserer Apotheke wärest Du beliefert worden. ;)
Es gibt immer Mittel und Wege in solchen Situationen zu helfen. Und auch Fahrer können Medikamente später ausliefern oder Rezepte abholen. Es kommt auf die Servicebereitschaft und Kapazitäten der Apotheke an.
Es gibt auch Abholautomaten, in denen das Medikament nach Ladenschluss für Dich hinterlegt werden könnte. Viele Möglichkeiten also.
Herzlichst D.

    beabeste
    Antworten 25. Januar 2016

    Das ist echt eine tolle Antwort - und mir geht es weder um Recht haben, noch um Recht brechen. Sondern darum, wie man mit Flexibilität und Hilfsbereitschaft Lösungen zu schaffen... das wäre meiner Meinung nach die Zukunft des Einzelhandels!

    Michael
    Antworten 26. Januar 2016

    An Dorothee eine ehrliche Frage:
    Diverse Apotheker schreiben in diesem Blog, dass es rechtlich nicht möglich ist, ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ohne Rezept abzugeben. Dies ist korrekt. Einem Apotheker wird im Fall der Zuwiderhandlung durch das Arzneimittelgesetz eine Geldstrafe oder einer Freiheissstrafe in der Höhe von bis zu drei Jahren angedroht.

    Du bist als PTA einem Apotheker fachlich und rechtlich untergeordnet. Der Apotheker ist Dein Vorgesetzter. Wie kannst Du hier wirklich ernsthaft als PTA schreiben, dass das bei Euch möglich wäre?

    Es geht einfach wirklich nicht. Und ehrlich: Ich würde es meinem Chef gegenüber befürworten, dass eine PTA abgemahnt wird, wenn sie verschreibungspflichtige Medikamente ohne meine Rücksprache abgibt. Grund: Ich hänge da als Vorgesetzter selber damit total in der Scheiße.

    Die Abgabe von verschreibungspflichtigen AM ohne Rezept ist ein absolutes No-Go!

      beabeste
      Antworten 26. Januar 2016

      Mein Verständnis ist, dass Dorothee durch eine PTA von diesem Text erfahren hat und sie die Apothekerin ist.

Dorothee
Antworten 26. Januar 2016

Lieber Michael,
wo habe ich geschrieben, dass ich PTA bin?
Dürfen Apotheker sich nicht auch der Medien bedienen, die sich an PTA richten?
Ich sage auch nicht, dass wir rechtswidrig Medikamente heraus geben, lediglich dass diese Sitiationen lösbar sind.
Wenn ein Kunde, in diesem Gall sogar ein Stammkunde, mit einem Problem vor mir steht, dann versuche ich es zu lösen. Auch wenn mich das Zeit kostet.
Die Mittagspause eines Arztes dauert nicht ewig. Man hätte die Situation klären und das Medikament später vorbei bringen oder wenn sie erst nach Ladenschluss nach Hause gekommen wäre, für sie hinterlegen können.
Ich finde es kommt darauf an wie man auf den Kunden in dieser Situation zu geht. Ein "ich verstehe Ihr Problem, das kriegen wir irgendwie hin, hätte die Situation sicher entschärft".
Freundlichst
D.

    beabeste
    Antworten 26. Januar 2016

    Liebe Dorothee, genau diese Einstellung hätte ich mir gewünscht - und selbst wenn "meine" Apotheke gesagt hätte: Macht 20 Euro Extra, hätte ich das dankbar angenommen.

Chris
Antworten 26. Januar 2016

Letztendlich waren wir alle nicht dabei, um genau beurteilen zu können, was die Kundin und was der Apotheker gesagt hat. Manchmal passiert es mir ( bin Pta), das ich den Leuten Lösungen vorschlagen will, aber sie wollen das gar nicht und ziehen beleidigt ab.
Die Apotheker haben richtig gehandelt, ich hätte auch keine Lust meinen Job / Apotheke zu verlieren, nur weil mal wieder jemand verpennt hat, rechtzeitig zum Arzt zu gehen.
Wie ich aber Bea Verstanden habe, hat sie sich ja das Rezept auch noch per Telefon bestellt, anstatt in die Praxis zu gehen, um es direkt abzuholen.
Tja, was soll ich dazu noch sagen?

    beabeste
    Antworten 26. Januar 2016

    Zwischendrin habe ich geschrieben, dass ich bei der Untersuchung vergessen habe, das Rezept mitzunehmen, deswegen musste es hinterher geschickt werden.

Andrea B.
Antworten 26. Januar 2016

Hallo
das Interview auf Apotheke-Adhoc zeigt das das mit dem Verstehen leider nicht so weit her war.
Schade, eine enttäuschte PTA mehr.

Enrico Schimmelpfennig
Antworten 27. Januar 2016

Sehr geehrte Frau Beste,

das gestern veröffentlichte Interview zeigt ja nicht gerade viel Verständnis (auch wenn das immer wieder erwähnt wird) für die Apothekerschaft. Sie hatten sich ja wie erwähnt auch mehr Kommentare von Verbrauchern gewünscht. Da hier aber keine Resonanz im Sinne von "Ja!! Das ist mir auch schon passiert! Die stellen sich immer so an. Dabei nehm ich das schon ewig." eingegangen sind, würde ich uns Apothekern, PTA, PKA und allen anderen Mitarbeitern ein sehr ordentliches Zeugnis in Patientenorientierung (so nennen wir unsere "Kunden") ausstellen. Nach reiflicher Überlegung hätte man evtl. im Einzelfall auch eine Lösung finden können. Da doch aber Zeitnot herrschte und die Patientin drängelte ist wahrscheinlich niemand darauf gekommen zu sagen: "Frau Beste, ist doch kein Problem! Gehen Sie ruhig zu Ihrem Termin. Wir rufen nach der Mittagspause beim Arzt an. Dann schicken wir unseren Fahrer los, der holt ein Rezept. Und Sie sagen uns einfach, wann wir es heute Abend vorbeibringen sollen." Auf die einfachsten Dinge kommt man manchmal erst zu spät. Nochmal, der Ermessensspielraum bezieht sich auf Notsituationen. Der Link zeigt, was auch dann noch passieren kann, wenn wir helfen wollen.
http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/panorama/nachricht-detail-panorama/baden-wuerttemberg-falsche-aerztin-bestiehlt-apotheken/
Noch absurder ist der Nachgang zu diesen Vorfällen, in dem von Datenschützern gesagt wird, man darf die Polizei nicht rufen, nur weil Kontakt zu dieser Person, erst muss eine Straftat begangen sein, dann dürfen wir anrufen.
Uns werden von allen Seiten Knüppel zwischen die Beine geworfen. Bitte glauben Sie uns, dass wir uns zutrauen, wie unsere britischen Kollegen, alle drei Monate das Blutdruckrezept von Dauerpatienten zu "verlängern". Nur leider wird das nicht gewünscht. Und zwar von den ÄRZTEN, die leider die viel bessere Lobbyarbeit leisten. Am besten haben es da noch die Zahnärzte. Deren Arztausweis gilt lebenslang. Die kennen nur drei Medikamente, können sich und ihre Verwandten aber mit allem versorgen.
Und nur weil einige Apotheken den äußerst begrenzten Ermessensspielraum zweifelhaft dehnen, ändert das noch kein Gesetz. Nur weil in der gleichen 50er-Zone einige immer 70 fahren, wird das trotzdem bestraft. Der Gesetzgeber wünscht keine Änderungen.
Und von der in einem Kommentar geplanten Entschuldigung habe ich im Interview auch nichts gelesen. Also keine Einsicht. Aber wieder der Nachsatz " In Notsituationen zähle ich auf meine Apotheke vor Ort". Natürlich, da zahlt man ja auch bei Schusseligkeit bis Vorsatz nur 2,50€ Notdienstgebühr. Ich möchte mal einen Schlüsseldienst sehen, der für 2,50€ überhaupt seine Schuhe anzieht. Oder wenn am Sonntag zum WM-Finale der Fernseher den Geist aufgibt. Der Saturn-Notdienst kommt gleich mit Ersatz.
Bitte nehmen Sie das Angebot aus Dessau wahr und berichten Sie in Ihrem Blog vom wahren Apothekenleben mit Rabattverträgen, Zechprellerkrankenkassen, Inkontinenzversorgung, QMS, Barrierefreiheit, fehlerhaften Rezepten, fordernden Patienten ...!

Mit freundlichen Grüßen

Enrico Schimmelpfennig

Niesel
Antworten 27. Januar 2016

Der Gesetzestext, den du eingefügt hast, ist vollkommen korrekt. Aber eine Pille ist grundsätzlich nichts, was du zum Leben brauchst, wenn du nicht gerade eine hormonelle Störung hast. Infolge dessen hat die Apotheke schon richtig gehandelt.. Und Testkäufer, die du hier Mysteryshopper nennst, existieren wirklich, und ne Approbation und würde ich auch nicht wegen einer Pille aufs Spiel setzen :-). Also das nächste Mal einfach zur richtigen Zeit das Rezept bestellen und dann geht auch nix mehr schief.

Anne Stockmar
Antworten 28. Januar 2016

Sehr geehrte Bea, ich bin froh, dass die Apothekenmitarbeiter so viel Verantwortungsbewusstsein hatten Ihnen nicht einfach verschreibungspflichtige Medikamente auszuhändigen (ohne Gewissheit über eine Verschreibung zu haben). Vielleicht sollten Sie sich besser bewusst werden, worum es hier genau geht. Es geht hier nicht um Bonbons. Es geht hier um risikoreiche Medikamente. Aus diesem Grund unterliegen sie der Verschreibungspflicht. Also die PFLICHT der Verschreibung. Diese MUSS also vorliegen. Und das nicht weil die Apothekenmitarbeiter Bock drauf haben Sie zu ärgern. Oder weil sie keine Lust haben Umsatz zu machen. Es geht hier um Ihre Sicherheit. Mag sein, dass Sie ein Medikament schon lange Zeit nehmen, was garantiert diese Tatsache, dass sich Ihr Körper nicht zufällig verändert und Sie es plötzlich auf keinen Fall mehr nehmen dürften? Was dann? Ein Arzt kann dies sehen, Sie nicht, die Apothekenmitarbeiter nicht. Diese haben Verantwortung gezeigt und Sie nicht in Gefahr gebracht. Sie wissen genau bescheid. Also nehmen wir mal an, Ihr Körper hat sich verändert, jahrelange Einnahme der Pille hat Ihr Thromboserisiko erhöht, plötzlich bekommen Sie eine Thrombose und sterben. Was denken Sie, wer dafür verantwortlich gemacht wird? Der arme Apothekenmitarbeiter, der sich dann natürlich nur an Ihrem Leid bereichern wollte. Dass er damals gegen das Gesetz gehandelt hatte und Ihnen freundlicherweise helfen wollte wird dann keiner hören wollen. Außerdem ist Ihnen wohl nicht bewusst, dass die Apothekenmitarbeiter auch Verantwortung für sich selbst übernehmen. Wieso sollten sie für Sie ihren Job riskieren? Also nicht nur ihren Job in der Apotheke, sondern ihre Zulassung? Warum? Nur weil Sie keine Lust hatten rechtzeitig zum Arzt zu gehen? Würden Sie selbst dies für einen Fremden tun? PS. Dass eine Verschreibung in der Post ist oder zu Hause auf dem Schreibtisch liegt kann jeder behaupten. Wo ist der Beweis? Wir Apothekenmitarbeiter sind sehr verantwortungsvolle Menschen und es ist schrecklich, was Sie über uns schreiben.

    beabeste
    Antworten 28. Januar 2016

    Rücksprache mit Praxis und Rezept per Fax lag schließlich vor - in meiner Auffassung erfüllt dies den Gesetzestext "in schriftlicher oder elektronischer Form". Meiner Meinung Beweis genug. Und die dritte Apotheke hat letzten Endes auch gefragt, warum eine ununterbrochene Hormoneinnahme wichtig sei - Gewissheit über die Notsituation. Meiner Meinung nach war das das einzige verantwortliche und patientenfreundliche Verhalten. Aber es ist nur eine Meinung, ein Wunsch, ein Bedürfnis. Es gibt immer kluge Unternehmer, die nach solchen Wünschen forschen, und Wege finden, sie zu erfüllen. Irgendjemanden wird diese Diskussion nutzen, da bin ich sicher. Dem Rest bleibt die Genugtuung, mich einmal mehr belehrt zu haben.

Kundenversteher
Antworten 28. Januar 2016

Die moderne, vertrieblich orientierte Apotheke, die die Zeichen der Zeit erkannt hat, arbeitet NATÜRLICH mit einem Reminder-System, welches den (hoffentlich dann) Rezeptinhaber rechtzeitig per sms, Mail oder sonstige Messenger an das Zurneigegehen seiner Medikation erinnert! Leute, das sind 3 Mausklicks!? Habe ich nicht dadurch eine persönliche Beziehungsebene mit meinem Patienten erreicht, weil ich eben im Gegensatz zu den Online-Maschinen an ihn denke und er mir wichtig ist? Ich seinen Geburtstag kenne und ihm an diesem Tag NATÜRLICH auf gleichem Wege kurz beglückwünsche? Und wenn der Frauenarzt im anderen Landkreis ist, wetten dass ICH das Produkt abgebe? Weil ICH habe erinnert, ICH habe daran gedacht. Ich möchte das Thema mit dem vergessenen Rezept nicht das x-te mal aufgreifen, ich möchte den mitschwingenden Customer-Relation-Tenor lieber nutzen, um einige Apothekenleiter zum Blick in den Spiegel ermutigen: Habt ihr den Reifenmontierhebel aus dem Allerwertesten genommen und nutzt ihr schon alle CRM-Möglichkeiten? Seid ihr stark positioniert und kennen die Kunden eure Spitzendienstleistungen? Alle? Sind PTA & Co. dahingehend geschult, um die ewige Zuzahlung-Aufschlag-nichtaufLager-Rezeptvergessen-Motzerei so zu behandeln, dass der Kunde trotzdem mit einem Strahlen die Offizin verlässt? Nein? Die Online-Monster tun genau das, jetzt gerade, direkt unter uns. Ach, und Bea, WIR können auf Kunden wie Dich übrigens absolut NICHT verzichten, ganz im Gegenteil! Wir sind auf der Suche nach Reflexion. Vielen Dank dafür.

    beabeste
    Antworten 28. Januar 2016

    Endlich!!! Endlich ein unternehmerischer Blick auf die Sache! DANKE!

      beabeste
      Antworten 28. Januar 2016

      Fairnesshalber muss ich hier noch Dorothee mit der Idee mit dem Fahrer noch erwähnen und die Apotheke in Dessau, die mich zum Blick hinter die Kulissen eingeladen hat. "Wenn der Wind der Veränderung weht, bauen manche Mauern und andere Windmühlen.", sagt ein chinesisches Sprichwort.

Stefan Haydn
Antworten 28. Januar 2016

Lieber Kundenversteher,

die Anregung ist sicher ganz nett. Mich als Kunde persönlich würde das eher nerven. Aber das kann ja Gott sei Dank jeder selbst entscheiden.

Ich möchte hier allerdings mal eine Lanze für die meisten Apotheken als Einzelhandelsgeschäft brechen. Eine solche Kundenorientierung wie in der Apotheke ist meiner Meinung nach im Einzelhandel eher selten anzutreffen.
Vielleicht ändert sich das Bild der Bloggerin ja nach dem Besuch einer Apotheke.
Bisher zeigt Sie nämlich nur eins. Ihre absolute Ahnungslosigkeit.
Sie hat zwar manches relativiert, das Interview auf Apotheke ad hoc läßt mich an einer Ernsthaftigkeit und an Verständnis allerdings zweifeln.
Ich hasse es, wenn jemand anderes für die eigenen Fehler verantwortlich gemacht wird.
Das darf durchaus auch mal deutlich gesagt werden.

Davon abgesehen regle ich solche "Notfälle" in meiner Apotheke in aller Regel mit den Ärzten der Patienten durchaus zufriedenstellend, sofern ein Kontakt möglich ist.

    beabeste
    Antworten 28. Januar 2016

    Aber genau das habe ich ja gesucht - und im dritten Anlauf gefunden: Jemand, der das zufriedenstellend und patientenorientiert im direkten Kontakt mit der Praxis regelt.

unverständnis
Antworten 31. Januar 2016

Liebe Bea,

auch wenn die große Welle hier wohl durch ist – ein Link bei pharmama hat mich zu Dir gespült – komme ich nicht umhin, ein gewisses Unverständnis hier zu lassen.

Ich beginne mal mit einer Frage. Wer trägt die Verantwortung dafür, dass du rechtzeitig Pillen-Nachschub bekommst? Genau, einzig und alleine Du! Nicht irgendeine Apotheke, nicht irgendeine Arztpraxis, nicht ich, nicht Deine Nachbarn, nicht die Straßenbahn-Fahrpersonale, schlichtweg Du. Daher ist es mir wirklich unverständlich, nun die ganze Schuld der Post und der Apotheke zu geben. Zumal, wie du ja selbst schreibst, die Apotheke gesetzmäßig gehandelt hast und du bei Apotheke A ja einfach nur nicht warten wolltest, man hätte dir ja geholfen. (Zum Termin fahren und nach dem Termin die Sachen abholen, die Apotheke hätte dir das in der Zwischenzeit ja alles geklärt. Und – korrigiere mich – aber bei den typischen Anwendungsbereichen der Pille mag die Unterbrechung zwar Unannehmlichkeiten bereiten, Lebensgefahr droht aber ja nicht...)
Ich kann deinen Ärger, vor allem über Apotheke A, nicht nachvollziehen. Ich beobachte (oder meine es zumindest...) es leider viel zu häufig, dass Menschen meinen, sie hätte keine Eigenverantwortung für sich und ihr Leben und wenn was schief läuft, dann ist da eh irgendwer anderes daran schuld und es muss ja doch wohl bitte irgendwer geben, der sofort (also ja jetzt gleich !!!) diesen Fehler ausbügelt.

Und noch eine Bemerkung zu Online-Apotheken: Keine Frage, stationärer Einzelhandel ist zunächst mal kein Selbstzweck. Und wenn jemand alles in allem eine Dienstleistung besser/schneller/günstiger/was-auch-immer als der stationäre Handel kann, dann ist das erst mal zu begrüßen. (Ökonomen sprechen hier wohl von Wohlfahrtsgewinnen.) Aber ich glaube es gibt ganz gute Gründe, dass wir eine stationäre Medikamenten-Versorgung haben. Das fängt an bei den Arbeitsplätzen vor Ort, das sind vielleicht auch die Ladenlokale, die nicht leer stehen und die Straße abwerten. Aber vor allem steht einerseits hinter den ganzen Apotheken eine Logistik, die (fast) jedes Medikament binnen eines Tages, oft sogar noch tagesgleich, „rankriegen“ - die „Qualität“ der Paketdienste muss ich an dieser Stelle wohl nicht näher ausführen. Und andererseits bieten die stationären Apotheken einen Notdienst wenn bei akuter Krankheit dringend ein Medikament gebraucht wird. Wenn Du nun auf Online-Apotheken umsteigen möchtest, dann wäre es bitte auch nur konsequent, im Fall der Fälle keine stationäre Notdienst-Apotheke aufzusuchen. Denn auch für diesen Fall gibt es doch bestimmt was von ratio...ääh Online-Apo...ääh ist ja auch egal...

    beabeste
    Antworten 31. Januar 2016

    Alles richtig und gut, klar liegt die Verantwortung oder gar die SCHULD bei mir! Aber meine Anregung, meine Schusseligkeit als Chance für Service zu begreifen, haben unter den ganz vielen Apothekern, die hier kommentiert haben, genau zwei verstanden: Dorothee und Kundenversteher. Stell dir vor, warum es Schlüsseldienste gibt! Die fangen auch nicht an, mich zu belehren, dass ich so blöd war, die Tür ins Schloss fallen zu lassen, sondern öffnen mir die Tür und kassieren auch einen Nachtzuschlag. Apotheke: "Na klar, wir schicken einen Fahrer zum Arzt, der bringt uns das Rezept vorbei und ihnen das Präparat... Machen wir gern! Kostet 59,90 extra." Warum ist das so abwegig? Ich bin ganz sicher, dass Online-Apotheke genau an solchen Angeboten tüfteln, genauso wie die kompletten E-Commerce Unternehmen an Same-Day-Delivery bekanntlich arbeiten, wahrscheinlich auch an Emergency Konzepten. Es gibt in jedem Misstand und menschliche Unzulänglichkeit eine Chance für clevere Unternehmer... Und bei Konsequenz im Notfall: Den Weg zu der Apotheke, die mir geholfen hat, schaffe ich gerade noch hoffentlich!

      Studentin
      Antworten 1. Februar 2016

      Hallo Bea,

      ich habe lange mitgelesen und jetzt muss ich auch mal meinen Senf dazugeben. Ich bin Studentin der Pharmazie und habe mich (auch dank dir) genauer in die ganzen Verordnungen etc. reingelesen und PTAs, Ärzte und Kommilitonen zu dem Thema befragt. Eine Serviceleistung wie du sie meinst fordern zu können und andere anbieten a la "wir geben Ihnen das Medikament, holen das Rezept ab und das kostet extra" ist schlicht und einfach strafbar. Ich mache es einmal verständlich und übersichtlich:

      1) jeder Patient hat das Recht sich die Apotheke selber auszusuchen, besteht eine Abmachung zwischen Arzt und Apotheke bezüglich Rezepte abholen usw. ist dies gegen das Gesetz. Das entsprechende Gerichtsurteil ist hier zu finden:
      http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/recht/article/849739/rezepte-diesen-faellen-duerfen-aerzte-faxen.html

      2) Rezepte per Fax kann eine Apotheke nicht von der Krankenkasse erstattet bekommen und ist auch (ja auch wenn das in der Bank so ist) nicht dokumentenecht, heißt der Apotheker begeht eine Straftat und bleibt zusätzlich auf den Kosten sitzen.
      Quelle: (siehe letzter Absatz)
      https://www.kvberlin.de/40presse/50publikation/10bubu/2006/02/10arzneimittelverordnungen/bubu0503e.html

      3) Ja es ist Möglich aus Kombination von Arztnummer UND Fax ein Medikament zu bekommen, allerdings nur mit der Arztnummer des behandelnden Arztes und nicht von einem x-beliebigen
      Urteil dazu hier:
      https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/apotheken-urteil-verschreibungspflichtige-medikamente-nur-mit-rezept/

      4) Das Medikament erst rauszugeben, dann das Rezept abzuholen ist genauso unzulässig, wie in den Quellen zu 1) und 2) ebenfalls steht ist dies NUR in Notfällen bei zB gehbehinderten Menschen erlaubt. Ein solcher Notfall lag nicht vor.

      Und als hätten Apotheker nicht schon genug mit den eigenen Gesetzen, Regeln und ihrem Job zu tun, haften diese sogar für Fehler von Seiten der Ärzte
      http://www.apotheke-adhoc.de/nachrichten/apothekenpraxis/nachricht-detail-apothekenpraxis/urteil-schmerzensgeld-apotheker-und-arzt-haften-fuer-falsches-rezept/

      In diesem Sinne; bitte erst wirklich alles in Erfahrung bringen und nicht behaupten jemand würde eine Situation nicht verstehen.

      Beste Grüße,
      eine angehende Apothekerin

        beabeste
        Antworten 1. Februar 2016

        Danke für die sorgfältige Recherche.

          beabeste
          12. Februar 2016

          Es gibt übrigens ein Update von der Apothekenkammer, am Ende des Textes - das ergänzt die Recherche.

          Studentin
          13. Februar 2016

          Vielen Dank für das Update! Es mag sein, dass eine solche Situation bestand (das kann niemand ohne alle Fakten wissen) allerdings bleibe ich bei meiner Meinung. Gegen einen Aufpreis rezeptpflichtige Medikamente ohne zumindest Faxrezept plus Arztnummer abgeben ist absolut gegen das Gesetz. Außerdem war es ihr Fehler die beiden anderen Apotheken namentlich zu nennen und ihren Ruf zu schädigen, wo sie sich bemüht haben zu helfen. In Eile mal eben ein rezeptpflichtiges Medikament ohne Originalrezept holen und nur 10 Minuten einplanen ist nicht möglich, ganz einfach. Alle Apotheken haben sich völlig richtig verhalten. Keine Zeit zum Warten zu haben, oder die Mittagspause einer Praxis sind keine Entschuldigungen eine Apotheke schlecht zu machen. Es liegt im Ermessen des Apothekers ob er das Risiko für ein Rezept per Fax annimmt oder nicht. Ich persönlich würde das Risiko nicht eingehen und auch keiner der Apotheker die ich befragt habe. Von daher haben alle etwas dazu gelernt und ich bitte von weiteren Anschuldigungen gegen Apotheken abzusehen. Beim nächsten Post etwas darüber nachdenken, denn auf den Fachseiten sind die Apotheken namentlich genannt.

Alice
Antworten 12. Februar 2016

Es tut mir leid - ich finde die Berichterstattung und Meinung der Autorin immer noch unerträglich selbstgerecht.

    beabeste
    Antworten 12. Februar 2016

    Jeder hat ein Recht auf eigene Meinung. Auch etwas unerträglich finden.

Julia
Antworten 26. September 2018

Viel Spaß bei deinen Online-Bestellungen, die Apotheken können auf solche Kunden auch verzichten

Jonas
Antworten 1. August 2019

Vielen Dank für diesen ausführlichen Erfahrungsbericht, den Sie mit zwei Apotheken hatten. Das Update vom 25.1. freut mich allerdings sehr für Sie, dass sich schließlich doch auf eine Apotheke gestoßen, die Ihnen helfen konnte. Bei meiner Suche nach weiteren Apotheke in meinem Umkreis, bin ich auf eine Webseite gestoßen, die mein Interesse stark geweckt hat.

Antonia
Antworten 30. Januar 2020

Hallo Bea,
das ist natürlich ärgerlich, dass die Apotheken dir zunächst nicht die Tabletten aushändigen wollten, aber auch verständlich, dass es einen geregelten Ablauf geben muss. Meine Apotheke würde das auch nicht machen, aber versuchen, den Arzt zu erreichen.
LG, Toni

Chris Pederson
Antworten 30. Oktober 2020

Es ist immer gut, sich um seine Gesundheit zu kümmern. Ich bin jemand, der versucht, mich selbst zu informieren und herauszufinden, was ich habe. Aber wenn ich mir nicht sicher bin, gehe ich trotzdem zum Arzt. Ich halte es für das Beste.

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