Frage aus der Community: Hilfe, das Jugendamt lehnt die Schulbegleitung für meine Tochter ab


Hallo ihr Lieben, ich habe von einer unserer LeserInnen eine Erfahrung bekommen, die sei gern mit euch teilt. Erstmal mit der Frage nach ähnlichen Erfahrungen und Tipps, wie mit der Situation umzugehen ist.

Und Zuspruch tut auch gut! Außerdem weist diese Erfahrung auf Probleme hin, die vielleicht mit gutem politischen und gesellschaftlichen Willen lösbar sind? Wer Tipps hat, bitte melden!

Also, hier hat Saskia das Wort:

Meine Tochter ist Anfang Januar 2021 6 Jahre alt geworden und kommt in September in die Schule, eine Grundschule die gemeinsames Lernen anbietet. Für meine Tochter ist das sehr wichtig, da sie mehrere Sprachstörungen hat, eine sozial emotionale Verhaltensstörung, eine emotionale Behinderung, und Kleinwuchs.

Ursprünglich hatten wir in den Anmeldewochen, also im November eine Rückstellung beantragt – da sie auf Grund ihrer Besonderheiten nicht schulreif ist. Diese wurde abgelehnt. Und zwar mit der Begründung, man könnte ja, ein sogenanntes AO-SF-Verfahren einleiten lassen.

(Die AO-SF ist die Ausbildungsordnung für die sonderpädagogische Förderung. In diesem Verfahren wird ermittelt, ob ein Kind aufgrund seiner Gesamtentwicklung in der Grundschule, im Gemeinsamen Unterricht in der Grundschule oder in einer Förderschule angemessen gefördert werden kann oder ob aus erheblichen gesundheitlichen Gründen eine Zurückstellung vom Schulbesuch in Betracht kommt.)

Also haben wir uns mit der Idee der Einschulung angefreundet. Und dann alles daran gesetzt, um ihren Förderbedarf festzustellen und eine Schulbegleitung beim Jugendamt zu beantragen. Wir sind in NRW, Landkreis und Ort sind der Redaktion bekannt. Wir dachten, jetzt klappt es.

Das AO-SF-Verfahren wurde abgelehnt. Und auch der Widerspruch, den wir daraufhin einreichten.

Das mit der Begründung, meine Tochter bräuchte eine Schulbegleitung und wäre auf einer Förderschule nicht gut aufgehoben! Das ist nicht weiter das Problem, weil wir das alle so sehen: Heilerziehungsfrühförderungstherapeutin, Logopädin, Ergotherapeutin, SPZ Minden (Kinderärztin und Kinder Psychologin), Kindergarten und Kinderärztin. Alle haben in ihre Berichte geschrieben, dass es für Ronja enorm wichtig ist, eine Schulbegleitung zu bekommen und auf eine normale Schule zu gehen. Telefonate mit der Frühförderungstherapeutin und dem Jugendamt haben des öfteren stattgefunden und genau das bestätigt.

Dann kam noch eine Konfusion mit dem Wohnort: Das Jugendamt sagte bis zuletzt, sie seien nicht zuständig, weil wir Ende Juli aus NRW wegziehen nach Niedersachsen. Das stimmt aber nicht, denn es ist gesetzlich festgeschrieben, dass das Jugendamt vom letzten Wohnort mindestens 6 Monate zu zahlen hat.

Zwischenzeitlich haben wir einen Anwalt eingeschaltet, der dem Jugendamt ein Brief zu kommen lassen hat, in dem er darum gebeten hat, sich bei ihm oder mir zu melden. Hat die gute Dame natürlich nicht gemacht. Als wir uns gemeldet haben, hieß es, sie bräuchte mehr Zeit. Nach zwei Wochen habe ich wieder angerufen.

Nun hat das Jugendamt die Taktik geändert: Die Sachbearbeiterin hat sich die Schule angeschaut und festgestellt, dass die Schule gemeinsames Lernen anbietet.

Und meinte nun, dass das genau das wäre, was meine Tochter braucht und keine Schulbegleitung!  Ausserdem, wären ja die Berichte, nicht mehr aktuell und das Kind würde ja erst nächstes Jahr eingeschult. Keine Ahnung, wie sie darauf kommt, denn die Zurückstellung wurde ja nicht genehmigt…

Momentan leiden wir unter der mangelnden Kooperationsbereitschaft des Jugendamtes: Mit der sachbearbeiterin kamen wir nicht weiter, der Anwalt kümmert sich.

Wir sind nun  zweigleisig gefahren und haben letzte Woche, einen Antrag nach Stadthagen (Niedersachsen) geschickt, da es nach dem halben Jahr ja weiter gehen muss.

Ich habe, letzte Woche Freitag, mit der Leiterin des Jugendamtes gesprochen, ihr die Situation geschildert. Darauf hin meinte die Leiterin das sie sich die Seite der Sachbearbeiterin anhört und sie an einer gemeinsamen Lösung interessiert ist. Es ginge ja um das Wohl meines Kindes geht… das sind erstmal Worte! Wir brauchen Taten.

Der Schulbegleitdienst und ich, wir wissen nicht mehr, was wir tun können. Es scheint so, als ob meine Tochter erstmal, ohne Schulbegleitung in die Schule musste. Prozesse dauern lang, kosten viel Geld und Nerven. Ich habe Angst davor – und alles, was ich will ist, dass meine Tochter einen ungetrübten Schulbeginn hat.

Was ich mir hier erhoffe?

Klar wäre es schön, wenn das Jugendamt merkt, dass sich die Presse dafür interessiert… oder vielleicht haben andere ähnliche Fälle besser gelöst und haben Tipps? Vielleicht sogar wie es möglich ist, die Schulbegleitung zu bezahlen, Sponsoren, Spenden, weiß ich nicht.

Ich habe Angst um meine Tochter. Sie bekommt seit sie 2 Jahre alt ist Heilerziehungsfrühförderung, seit 2 Jahren Ergotherapie und Logopädie. Die Fortschritte, die sie dort gemacht hat, drohen dann mit Schulbeginn einzubrechen und ihre Gesundheit ist gefährdet….

Wer hat Tipps und ähnliche Erfahrungen? Wer hat eine Schulbegleitung erfolgreich durchgesetzt und was könnten wir noch machen?

Liebe Grüße,

Saskia

Update: Das Neueste ist, das sich die Sachbearbeiterin das Kind nochmal anschauen und begutachten will. Unsere Familienhilfe und mein Gefühl, sagen aber dass ich das nicht machen sollte, da die Begutachtung nur ein Bruchteil aus ihrem Leben ist und in diesen 10 Minuten, oder was gar nicht entschieden werden kann, dass Ronja eine Schulbegleitung braucht. Weil die Zeit einfach zu knapp ist.

Béa Beste
About me

Schulgründerin, Mutter, ewiges Kind. Glaubt, dass Kreativität die wichtigsten Fähigkeit des 21. Jahrhunderts ist und setzt sich für mehr Heiterkeit beim Lernen, Leben und Erziehen ein. Liebt Kochen, reisen und DIY und ist immer stets dabei, irgendeine verrückte Idee auszuprobieren, meist mit Kindern zusammen.

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