Wenn Krankenkassen bei der Bewilligung von Hilfsmitteln sich quer stellen – Gastbeitrag von Carmen


Liebe Mitmenschen, Leserin Carmen hat ein Anliegen, was mir auch am Herzen liegt. Ich habe auch schon mal über ein ähnliches Thema geschrieben… Ich gebe diesen Gastbeitrag ohne Umschweife an euch weiter. Teilt bitte.

Denn: Zusammen können wir ein Bewusstsein für das Thema Krankenkassen und die Bewilligung von Hilfsmitteln und Ähnlichem schaffen:

Liebe Bea,

vielen Dank, dass du uns die Möglichkeit für diesen Gastbeitrag eingeräumt hast. Er entsteht nach dem Lesen des neulich auf deiner Facebook-Seite erneut geposteten Artikel zur Erfahrung einer an Depression erkrankten Mutter mit ihrer Krankenkasse im Zusammenhang mit der dringend benötigten Unterstützung.

Was soll ich sagen, besagter Artikel erschien erstmals im Jahr 2018.
Heute haben wir nun DREI JAHRE später und es hat sich im Grund nichts geändert!

Wir sind selber pflegende Angehörige zweier Kinder mit neuropsychologischen Entwicklungsstörungen. Unser Alltag ist seit vielen Jahren davon geprägt. Manch Außenstehender spricht bewundernd von der “Belastung“, die wir durch die Jonglage stemmen: zwischen Arztterminen, Therapien, Inklusion an der Schule, Terminen zur Hilfsmittelanpassung, dem täglichen Umgang mit den Problemen unserer Kinder. Und dem Versuch, für uns als Familie aber gerade auch für die Kinder noch so etwas wie „Normalität“ zu gewährleisten.

Um DAS ganz klar zu sagen: Wir empfinden die Entwicklungsstörungen und die damit verbundenen Beeinträchtigungen unserer Kinder nicht als direkte Belastung.

Man wächst da als Eltern ja auch irgendwie hinein. Auch wenn es natürlich unterm Strich ein an vielen Stellen gänzlich anderes Leben ist, als es die meisten anderen Familien mit normgerecht entwickelten Kindern leben. Aber dafür gibt es ja auch gerade die Möglichkeiten z.B. Hilfsmittel verordnet und genehmigt zu bekommen, um den Betroffenen den Alltag zu erleichtern, oder auch einen Pflegegrad mit den damit verbundenen Entlastungsmöglichkeiten.

Nur, wenn einem wie bei uns und vielen anderen seit Jahren von Seiten der Krankenkassen ständig Steine in den Weg gelegt werden, dann führt DAS einen an den Rand der Belastungsgrenze und leider immer öfter auch ein gutes Stück darüber hinaus.

Besonders tragisch daran ist, dass wir im Moment nicht mal sicher sagen können, ob die Ursache hierfür wirklich nur einfach in fehlendem Vermögen und Verständnis liegt. Auffällig ist die extreme Häufung und auch der Umstand, dass wirklich die verschiedensten Stellen und Ansprechpartner involviert sind.

Dies lässt in uns tatsächlich den Verdacht aufkeimen, dass sich hier ein systemisches und somit sehr bewusstes Handeln zeigt.

Für letzteres spricht definitiv auch, dass wir mit unseren Erfahrungen schon lange keinen Einzelfall mehr darstellen.

Wir sind bedingt durch die Entwicklungsstörungen unserer Kinder in der Community betroffener Eltern bzw. auch sonstiger pflegender Angehörige sowie direkt Betroffener sehr gut vernetzt.

Und es ist erschreckend, was man da so alles mitbekommt!

Da werden nicht nur, wie auch bei uns schon geschehen, mehrfach fachärztlich gesicherte Diagnosen von einem Gutachter des MDK (medizinischer Dienst der Krankenkassen), von dem man selten mehr erfährt als maximal den Namen und ob er diesem ggf. einen Doktorgrad voranstellen darf, ohne plausible Erklärung kurzerhand vom Tisch gefegt.

Einzig allein mit dem klar erkennbaren Ziel ein fachärztlich verordnetes Hilfsmittel nicht zu gewähren zu müssen, weil dadurch die im Hilfsmittelverzeichnis genannte Grundlage für eine Verordnung wegfällt.

In einem anderen Fall wurde einem Kind, das auf Grund einer verbalen Entwicklungsdyspraxie (VED) selbst für die Eltern kaum verständlich spricht und schon ein so starkes Störungsbewusstsein entwickelt hat, dass es außerhalb der Familie kaum mehr den Mund aufmacht, der von einer Fachstelle verordnete Talker (elektronisches Kommunikationsmittel mit Sprachausgabe) verweigert. Dies geschah mit dem Hinweis, das Kind wäre ja nur zu schüchtern zum Sprechen, es solle halt ein paar Stunden Logopädie machen.

Was für ein Hohn in den Ohren all derer, die wissen, dass ein Kind mit VED bis zu dem Zeitpunkt, wo es ein solches Hilfsmittel verordnet bekommt meist schon eine lange Logopädie-Karriere mit oftmals mehrmals wöchentlichen Sitzungen hinter sich hat.

In anderen Fällen werden Kinder, die einfach naturbedingt aus ihren vor geraumer Zeit angepassten Hilfsmittel herausgewachsen sind, Folgeverordnungen verweigert.

Bis hier die Kostenübernahme z.B. von Orthesen, Korsetten, angepassten Sitzen o.ä. vor Gericht erstritten sind, wird dem Kind halt zugemutet viel zu enge Hilfsmittel weiter zu tragen.

Das ist selbstverständlich meist äußerst kontraproduktiv oder verurteilt das Kind quasi zur Bettlägerigkeit. Im Sinne von Teilhabe und Inklusion geht das natürlich auch komplett am Ziel vorbei. Am schlimmsten finden wir aber die Fälle, wo davon berichtet wird, dass der meist fachfremde Gutachter des MD tatsächlich der Ansicht ist, es bei der verordneten Medikamentation allein an Hand der Aktenlage besser zu wissen, als die einen Patienten seit Jahren behandelnden Fachärzte. Im besten Falle wird nur auf weniger gut wirksames Mittel ausgewichen, im schlimmeren auf zwar günstigere Präparate, für die aber eine Unverträglichkeit besteht. Und ganz besonders drastisch sind die Fälle, wo Patienten nachgewiesenermaßen lebensverlängernde Medikamente vorenthalten werden.

Und als pflegende Angehörige/pflegende Eltern muss man in all diesen Fällen daneben stehen und zusehen, wie ein geliebter Mensch leidet bzw. ohne das notwendige Medikament unter Umständen sogar dahinsiecht. Das einzige was einem bleibt ist Eingaben, Stellungnahmen und Widersprüche zu schreiben, auf einen wohlwollenden Sachbearbeiter zu hoffen und am Ende vielleicht sogar doch zu klagen.

Erst im Mai dieses Jahrs wurde vor diesem Hintergrund dem Petitionsausschuss des Bundestages die Petition „STOPPT DIE BLOCKADE DER KRANKENKASSEN BEI DER VERSORGUNG SCHWERST BEHINDERTER KINDER/ ERWACHSENER“ mit über 55.000 Unterschriften übergeben.

Und bei der Versorgung der Betroffenen mit Hilfs- und Heilmitteln hört es ja noch nicht auf.

Wir mussten bei einer Begutachtung zu einem Pflegegrad Ohrenzeugen werden, wie der anwesende Gutachter des MD formulierte, dass ihn die offiziellen Begutachtungsrichtlinien nicht interessieren. Er fühle sich einzig und allein an die internen Schulungen des MD gebunden und diese würden in dem und jenem Fall halt was anders sagen. Wir hoffen immer noch sehr, hier etwas falsch verstanden zu haben oder dass es sich wenigstens um die fehlgeleitete Meinung eines einzelnen Gutachters handelte. Ansonsten stünde man als Betroffener tatsächlich auf verlorenem Posten!

Folgende Fragen drängen sich dabei unwillkürlich auf:

Sind dann die offiziell gültigen Begutachtungsgrundlagen im Alltag von Pflegebedürftigen und der sie pflegenden Angehörigen wirklich nur Schall und Rauch?

Hängt tatsächlich alles von ominösen internen Richtlinien des MD ab? Und in wie weit sind diese den Kranken-/Pflegekassen als Auftraggeber für die Gutachten bekannt? Bzw. werden unter Umständen vielleicht sogar gebilligt? Und gerade solche Fragen sind es auch wieder, die sehr belasten. Führt man hier am Ende tatsächlich einen sehr unausgewogenen Kampf gegen einen “Gegner”, der mit nicht zugelassene Waffen agiert? Allein kann man diesen im Grunde kaum gewinnen. Man wird hier also schon von vornherein völlig bewusst in einen möglichen Rechtsstreit gezwungen. Auch wenn man dann weiß, dass sich die gerichtlich bestellten Gutachter und die Sozialgerichte wieder an die offiziellen Begutachtungsrichtlinien halten werden…

Dieses Vorgehen zermürbt einfach!

Und nicht wenige Betroffene scheuen diesen Gang ja auch aus unterschiedlichsten Gründen. Auch da darf und muss man sich dann natürlich fragen, ob dies am Ende nicht sogar von Systemseite gewollt ist.

Aktenordner voll mit fachärztlichen Bestätigungen

Wir haben hier Aktenordner voll mit fachärztlichen Bestätigungen von Diagnosen, den Therapieberichten, die die eingeschränkten Alltagskompetenzen klar darstellen, sowie Berichten des sonderpädagogischen Dienstes, die ebenso deutlich die Notwendigkeit individueller Unterstützung und Förderung im Schulbetrieb auf Grund der Einschränkungen aufzeigen. Aber fast noch umfangreicher ist der Papierwust, der sich hier im Laufe der vergangenen Jahre im Zusammenhang mit dem Durchboxen von verordneten Therapien, Rehamaßnahmen (in dem Fall ist der Ansprechpartner allerdings die Rentenkasse), verordneten Hilfsmittel und zuletzt auch eines angemessenen Pflegegrads angesammelt hat.

Man könnte meinen, man glaubt bei den zuständigen Ansprechpartnern Betroffen und/oder deren Angehörige hätte nichts Besseres zu tun.

Und es ist ja nicht nur der Umstand, dass man anscheinend davon ausgeht, man hätte für jede Eventualität schon das richtige Schriftstück in der Schublade. Und falls nicht eben die Zeit dieses mal eben neben dem ganzen Programm rund um die Therapien, heimische Übungen, Arztbesuchen und dem was noch an Zeit für das „normale“ Leben übrig bleibt, zu verfassen. Was uns, aber auch viele andere Betroffene, dabei tatsächlich über das Maß belastet: Die oft hanebüchenen Begründungen, mit denen uns diese zusätzliche Arbeit aufgezwungen wird!

Hinzu kommen die sehr unrealistischen Fristsetzungen (von teilweise nicht mal einer Woche nach Abzug des Postweges), mit denen ein wahnsinniger psychischer Druck aufgebaut wird. Gleichzeitig bekommt man aber von der Gegenseite über Wochen und Monate keine Rückmeldung zu einem Sachlageverhalt. Wichtige Informationen werden nicht nur an die Antragsteller, sondern auch an andere involvierte Abteilungen nicht weitergeleitet. Hierdurch werden dann noch zusätzliche Nebenschauplätze generiert, die auch der Aufmerksamkeit bedürfen.

Was wir mit diesem Gastbeitrag erreichen wollen?

Wir wollen Aufmerksamkeit und ein Bewusstsein schaffen:
Für die täglichen Nöte pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen beim Versuch Hilfen und Unterstützungen zu erhalten!

Ebenso möchten wir darauf aufmerksam machen:
Dass die Krankenkassen zu oft ihre bis zu einem gewissen Grad bestehende Aufsichtspflicht gegenüber dem von ihr beauftragen MD schleifen lassen.

Es kann doch auch nicht in deren Interesse sein, dass hier durch den Einsatz von fachfremden Gutachtern und oft willkürlichen Entscheidungen, die ganz offensichtlich einzig das Ziel einer Ablehnung verfolgen, zusätzliche Kosten generiert werden. Jeder notwendige Widerspruch bindet auch bei der Kasse Personal. Jeder notwendige Widerspruch zieht die Versorgung von Patienten mit notwendigen Hilfs- und Heilmitteln in die Länge. Das birgt doch immer auch die Gefahr von Verschlechterung und somit noch höheren Versorgungskosten. Jeder notwendige Widerspruch belastet auch die pflegenden Angehörigen psychisch wie physisch stark und generiert auch hier gesundheitliche Folgen, die wiederum Kosten verursachen. Und am Ende kann natürlich jeder Widerspruch auch im Klageweg enden, was nochmals mehr Kosten verursacht. Und die Statistiken über den Ausgang solcher Klagen sprechen tatsächlich im Moment noch ehr für die Patienten.

Wenn wir Betroffenen weiterhin still alles erdulden.
Wenn wir uns maximal innerhalb unserer privaten vier Wänden aufregen.
Wenn wir hier eben still unter Tränen der Verzweiflung den nächsten Widerspruch schreiben. Oder noch schlimmer die ablehnende Haltung der Kassen und ihrer Gutachter irgendwann resignierend als gegeben hinnehmen…
Dann wird sich daran nie etwas ändern.

Denn dann bleibt selbst der eine Fall, der doch mal der Presse oder den zuständigen Politkern zu Ohren gelangt, der “tragische Einzelfall”. Aber es sind eben schon lange keine Einzelfälle mehr! Und darauf müssen wir als Betroffenen aufmerksam machen in dem wir laut werden und klappern. Wir müssen jedem der es hören will oder nicht unsere eigene individuelle Geschichte erzählen. Aber am Ende werden diese einzelnen individuellen Geschichten ein großes Ganzes ergeben.

Carmen

Anmerkung von Béa: Danke liebe Carmen!!!

Wer hat auch solche Erfahrungen? Wer hat Ideen, wie diese Probleme zu bewältigen sind?

Béa Beste
About me

Schulgründerin, Mutter, ewiges Kind. Glaubt, dass Kreativität die wichtigsten Fähigkeit des 21. Jahrhunderts ist und setzt sich für mehr Heiterkeit beim Lernen, Leben und Erziehen ein. Liebt Kochen, reisen und DIY und ist immer stets dabei, irgendeine verrückte Idee auszuprobieren, meist mit Kindern zusammen.

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1 Kommentare

Carola Koch
Antworten 22. August 2021

Fixierung und Zwangsmedikation in der Kinder-und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost anno 2021
7. August
Die Senatorin für Gesundheit,Frauen und Verbraucherschutz reagierte nunmehr auf meine Beschwerde der rechtswidrigen Fixierung und Zwangsmedikation meines achtjährigen Sohnes Tilman in der Kinder-und Jugendpsychatrie Bremen-Ost.
Sehr geehrte Frau Koch,

ich habe die Unterlagen gesichtet, die Sie mir zur Verfügung gestellt haben und möchte Ihnen wie folgt auf Ihre Beschwerde antworten:

Ich kann die große Sorge um Ihren Sohn nachvollziehen und bedauere es sehr, dass Sie sich in einer so konflikthaften Dynamik mit dem Jugendamt befinden. Ich kann aus meiner Position der Fachaufsicht der Kinder- und Jugendpsychiatrie aber zu den Vorwürfen gegen das Jugendamt keine Stellung beziehen, dazu fehlt mir sowohl rechtliche Kenntnis als auch Befugnis.

Ich nehme Ihre Vorwürfe der grundlosen Zwangsmedikation und Fixierung Ihres Sohnes sehr ernst und werde im Rahmen meiner Fachaufsicht die Vorkommnisse mit der Klinik bearbeiten. Wie ich Ihnen bereits am Telefon sagte, kann ich Ihnen leider über das Ergebnis keine Auskunft geben, da dieses nur mit einer Schweigepflichtsentbindung für Ihren Sohn möglich wäre. Ich versichere Ihnen aber, dass das Thema der Fixierungen und Zwangsmaßnahmen und ihrer Rechtmäßigkeit im Rahmen unserer Fachaufsicht einen Schwerpunkt darstellt und wir aus diesem Grund auch diesem Fall nachgehen.

Ihren Ärger über das Handeln der Klinik am Tag, als Sie Ihren Sohn besuchen wollten, kann ich nachvollziehen. Es ist aber nicht Aufgabe der Klinik, jede Handlung des Jugendamtes auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Klinik hat einen behandelnden Auftrag und muss davon ausgehen können, dass das Jugendamt rechtmäßig handelt.
In den Fällen, in denen seitens des Jugendamtes eine Zuständigkeit für Kinder besteht und das Jugendamt dementsprechende Weisungen bezüglich des Umgangs an die Klinik erteilt, wird der behandelnde Arzt demzufolge diesen Weisungen folgen und versuchen, im Sinne der Behandlung einen größtmöglichen Konsens mit den Eltern des Kindes herzustellen. Mein Eindruck ist, dass dieses auch in der von Ihnen geschilderten Situation versucht wurde, auch wenn leider keine Einigung hergestellt werden konnte.

Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine andere Auskunft geben kann.

Ich wünsche Ihnen und Ihrem Sohn alles Gute und gute Entwicklungen, die ein Miteinander wieder ermöglichen.

Mit vielen freundlichen Grüßen

im Auftrag
Katrin L

Freie Hansestadt Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz
Referat 46 – Psychiatrie und Sucht
(hier stand noch die komplette Anschrift - aus Datenschutzgründen gelöscht)

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